Volltext: Geschichte des Rheinthals

NermaltungsSegenftände an die betreffende Bes 
Hörde, uber die fireitigen EC wilfälle aber Mfricht 
er rechtlıca, mit Zuzug vier Keyfizer und zwar 
ohne $__itersichnng. was den Werth von 16 
Franken nıcht überfteigt, nur erftinfanzlich aber, 
mit $_ alt der E’npellation an das Dezirk8s 
gericht. über die diejenigen, welche zwar die 
obgedac er Cumme Ffeineswegs aber jene von 
160 “ranfen überfchreitet. 
Dem “riedensgerichte Fömmt auch das 
Straf it zu, über diejenigen Civilfäle, die 
nicht * + Competenz der Gemeindräthe unters 
iworfen find, al8 perfönliche Angriffe, Delchäs 
diguna des Eigenthums oder Yebertrettung hös 
herer Solizeussrordnungen, Eie erkennen in 
Füllen, tie höchftens 16 Franken oder viertäs 
gige Einfszerung verdienen, endlich und ohne 
Weiters hung, über andere, welche eine höhere 
Strafe 4" dern, jedoch achttägige Einfperrung 
oder + Franken nicht uberfieigen, nur erftins 
famzlich und mit VBorbehalt der Appellation. 
Die weitern höheren Civil» Zergehungen aber 
werden erftinfanzlich an das Bezirksgericht ges 
wiefen. (Endlich fömmt dem Friedensgerichte 
auch noch die Erkennung, Ausfertigung und 
Befieglung der Schußdbriefe zu:
	        

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