NermaltungsSegenftände an die betreffende Bes
Hörde, uber die fireitigen EC wilfälle aber Mfricht
er rechtlıca, mit Zuzug vier Keyfizer und zwar
ohne $__itersichnng. was den Werth von 16
Franken nıcht überfteigt, nur erftinfanzlich aber,
mit $_ alt der E’npellation an das Dezirk8s
gericht. über die diejenigen, welche zwar die
obgedac er Cumme Ffeineswegs aber jene von
160 “ranfen überfchreitet.
Dem “riedensgerichte Fömmt auch das
Straf it zu, über diejenigen Civilfäle, die
nicht * + Competenz der Gemeindräthe unters
iworfen find, al8 perfönliche Angriffe, Delchäs
diguna des Eigenthums oder Yebertrettung hös
herer Solizeussrordnungen, Eie erkennen in
Füllen, tie höchftens 16 Franken oder viertäs
gige Einfszerung verdienen, endlich und ohne
Weiters hung, über andere, welche eine höhere
Strafe 4" dern, jedoch achttägige Einfperrung
oder + Franken nicht uberfieigen, nur erftins
famzlich und mit VBorbehalt der Appellation.
Die weitern höheren Civil» Zergehungen aber
werden erftinfanzlich an das Bezirksgericht ges
wiefen. (Endlich fömmt dem Friedensgerichte
auch noch die Erkennung, Ausfertigung und
Befieglung der Schußdbriefe zu: