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Pfarrkirchen find beyden Neligionen‘ jeglichen
Dirt$ ezmeinfchaftlich.
Zur Leitung und Berbefferng des Schulwes
fens ift für den ganzen Kanton, beyderley Kelis
gionen , ein gemeinfchaftlicher Erziehung $s
Narh Aufgeßtellt. Die‘ Mitglieder Ddeffelden
werden von der Negierung ernennt und fichen
unmittelbar unter ihrer CLberauflicht,
Der Erziehungsrath hat die CLberauflicht über
alle € “ulfonds und € Hulhäufer der Gemeine
den, vert..>t über € Hulbücher und ihren Ses
brauch, mit Ausnahme deffen was den Relis
gions- unterricht betriefey uLt die Policey über
jede privat (Erziehungs: Anfalt aus, und if der
ordentliche Cichiedrichter, in allen Eitreitigkeis
ten, welche L-hrer, Auffeher und überhaupt das
Schulmefen betreffen, von ihm kann nur an den
Heinen Scath recuriert we“. mn.
Der Erziehungsrath wählt fich aus feiner Mitte
Schul: funfpectoren, die in ihren SDezirken, jeder
Bey: Teinen‘ Slaubensgenoffen, die Cberaufficht
über die Schulen gemeinschaftlich mit den Pfarro
Herren des Ertg ausüben] und die Lerfügungen des
ErziehunsSraths Fund machen und vollziehen.
Kein Schullehrzt kann von irgend einer Ges
Meinde angefiellt werden, er fey dann von dem
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