Volltext: Geschichte des Rheinthals

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Pfarrkirchen find beyden Neligionen‘ jeglichen 
Dirt$ ezmeinfchaftlich. 
Zur Leitung und Berbefferng des Schulwes 
fens ift für den ganzen Kanton, beyderley Kelis 
gionen , ein gemeinfchaftlicher Erziehung $s 
Narh Aufgeßtellt. Die‘ Mitglieder Ddeffelden 
werden von der Negierung ernennt und fichen 
unmittelbar unter ihrer CLberauflicht, 
Der Erziehungsrath hat die CLberauflicht über 
alle € “ulfonds und € Hulhäufer der Gemeine 
den, vert..>t über € Hulbücher und ihren Ses 
brauch, mit Ausnahme deffen was den Relis 
gions- unterricht betriefey uLt die Policey über 
jede privat (Erziehungs: Anfalt aus, und if der 
ordentliche Cichiedrichter, in allen Eitreitigkeis 
ten, welche L-hrer, Auffeher und überhaupt das 
Schulmefen betreffen, von ihm kann nur an den 
Heinen Scath recuriert we“. mn. 
Der Erziehungsrath wählt fich aus feiner Mitte 
Schul: funfpectoren, die in ihren SDezirken, jeder 
Bey: Teinen‘ Slaubensgenoffen, die Cberaufficht 
über die Schulen gemeinschaftlich mit den Pfarro 
Herren des Ertg ausüben] und die Lerfügungen des 
ErziehunsSraths Fund machen und vollziehen. 
Kein Schullehrzt kann von irgend einer Ges 
Meinde angefiellt werden, er fey dann von dem 
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