Volltext: Geschichte des Rheinthals

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Hochheiten ad ratificandum in Ubfchied genom» 
men wurde: vermög welcher das Cmwige . et 
fpruchtecht in Kraft perbleiben, diejenigen Güter 
aber, welche der Epital zu Ct. Gallen von 
3555 bis 1694 An (ich gebracht, davon ausge, 
nommen ‚fepn und dafur cine Mustaufsfumme 
yon 3006 k, an-die Städte und $Ife des Rheins 
thats bezahlen folle, Was dır ital feit.1694 
an-Bütern.angekauft , fol dem ug unterworfen 
Bleiben; und überdieß wurde er verpflichtet, fe 
nen LeSenleuten den Lehenzins auf dem bisherigen 
Fuß zu Jaflen, und unier feinem Borwande 
zu feigern; die Lehenleute nicht 30 nöthigeny 
ihren Hafben Theil des Weing dem Spital, um 
feine jährliche Schajung zu überlaffen, und feine 
eigenen alten. Weine nicht im Nheinthalke zu vEts 
Faufen; eudlich fol durch dies L.eglentent dent 
Ylmortifationg » Gefez von 1694 fein Abbruch ge# 
fehehen. 
Noch- in dem nämlihen Fahre wurde DON 
dem RK. &. Oberamt in Lregens darauf Anges 
tragen, den frevyen Kauf aller fahrenden Haabe 
zwifchen. den Roeinthalern und den Öfterreichts 
(u feben Angehörigen zu geftatten , welches an Der 
Taalazung des folgenden jahres angenommen
	        

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