Fommen follten. Einfeitig nahmen die Latholts
fehen £rre diejen VBorfchlag ans. doch mit dem
Borbehalt der alten. Negierungsform für die
drey übrigen Kantone, wenn fie fich hiezu nicht
berfichen wollten. | Den oberrheinthalifchen His
fen, war daefe Neuerung dufferft gefährlich; fie
Eingten; Zurich, Glarus und openzell fchries
ben von Kapperfchweil aus, Wo -fie ich verfamm.
Jet, an die fünf Fatholifchen Orte, verlangten
Auffchub bis zur nächften Zuglazung, und. (chlus
gen zuic;t das eidgenöffifche Recht vor; alles half
nichts, Den 20. Kuny Famien die Abgefandten
der fünf Latholifchen Lwte mit. den St, Gab
lifchen £ ecamten ing obere Nheinthal, um die
Huldigqung gemeinfehaftlich einzunehmen, St,
Marersihen bequemte fich fogleich; Oberried,
Aleftädten und Marbach mit Vorbehalt ihrer
und der drey übrigen hoben Stände Rechten
und yheiten; die beyden Jeztern Höfe, lichen
fich dafür fehriftlich reverfiren. Balgach und”
Dernang hingegen berweigerfen fandhaft die Hulls
bigung. Die Gefandten forderten die Vorgefegs
len des legten Hofes auf Rosenberg, entfezgten
fie ihrer Memter, Araften die Gemeinde um
1000 Dukaten, und annulirten alle ihre. Freys
heiten und Privilegien, Balgach kam frey durch,