Volltext: Geschichte des Rheinthals

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die Erlaubnig ein eigen. Benerabile Halten zu 
Dürfen, Uber zu Dernang hatte te Wrediger 
bevm Betleuten unterlaffen, den £ut abzuziehen, 
und. ich dadurch der AUhndung und Otraf des 
9668 und £andvogts Ausgefst. . Die Züricher 
fchilten “of von Bonfetten an den Mbit, 
um fich über Diefl8 5 Wieder das Sewifjen lau 
fende Sumuthen” zu befehweren; diefer aber 
behauptete, daß er und der Landvogt,- die Ub. 
zichung 523 Huts durch Standate zu Defehlen, 
befugt. feyen: e8 wäre ein guttgefällige®, gutes 
Werk und eine äufferliche Hößichkeity deren Uns 
faffung Yergernig 0702: 
Daulus Nicder Yfatrer von Altkädten, 
Wurde dez Landsfriedensbruch angeklagt „weil 
(1621) er, ben einer öffentlichen Mahl*cit don beyden 
Religionen , fagte: Bruder Klaus feye.ein weifer, 
frommer ann; aber einige von feinen Kindern 
hıcht die witzigen. gewefen. Diefes wurde ver, 
Drebt und tm zur Laft geleat/ er habe gefagt: 
Bruder Kiaufenz Cöhne wären Schelmen und 
Diede gewefens Nieder berief ich auf Zeugen, 
und der damalige Landvogt Ko 9.*rvon Glarus 
forach ihn frep. Uber der nad“. icende Lands 
bogt van Yppenzell machte die Cade von neuem 
Begt und drohte dem Pfarrer, wenn er fich
	        

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