Volltext: Geschichte des Rheinthals

cc er. ys wegen dem Verfpruchsrecht, — Eine Bürgerin 
von AltfÄdten, die nach St. Galken gebhehHrathet, 
hatte da für fi und ihren Mann, durch Webers 
gabe ihrer im Rheinthal Fiegenden Güter, eine 
Sierrenpfrund im Spital gekauft. Bon diefen 
berjprachen zwen Ultfkädter drey Stüt Reben; 
St. Gallen bzgauptete , daß der DVerfpruch nur 
auf ganze Käufe, und nicht auf befondere Auss 
wahl einzelner Stüke gehe; da aber auch NRheis 
net und Thal mit Klagen vor den regierenden 
Orten einkamen; - daß der Spital und andere 
bon Et. Gallen immer mehr, der beiten Güter 
an fi bringen; das VBerfpruchsrecht aber, wegen 
den groffen Käuffen, die im ®anjen für einen 
Hofmann zu hoch zu ftehen fämen , unnüg feve, 
wenn man nicht einzelne Stüte nach Noth- 
durft und Bermögen berfprechen Fönnte; fo war 
(x580,) DON den Orten zu Recht erkannt: » Daß ein 
Hofmann auch einzelne oder. mehrere Stüte, 
die ihrem Umfang nach getrennt‘, verfprechen und 
abfchägen |möge.  Diefes Recht war nicht 
nur auf Rlöfßter und Spitäler, fondern auch 
überhaupt auf jede Derfon, die nicht Hofmann8, 
Rechte im RKheinthal Hatte , ausgsdrhnt z doch 
in Anfehung der Ieztern; wenn fie Eidgenoffen
	        

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