Volltext: Statistische Skizze der Oesterreichisch=Ungarischen Monarchie

79 Bosnien und Herzegowina. = Fürstentum Liechtenstein. 
Die Militärverwaltung wird, unter dem Reichskriegsministerium, von dem 
Korpskommando in Sarajewo wahrgenommen, welchem auch die Feldpost- und 
Telegraphenanstalten im Lande unterstehen. 
Nach dem Wehrgeseße v. 24. Oktober 1881 sind alle wehrfähigen Landes8- 
angehörigen vom vollendeten 20. Lebensjahre an zu einem dreijährigen Dienste in 
der Linie und zu einem neunjährigen in der Reserve verpflichtet, von welchem aber 
die Geistlihen, Arzte, Apotheker und Volksschullehrer bleibend befreit sind. Die 
einheimischen Truppen umfassen zur Zeit 8 Infanteriebataillone (mit 40 Kompanien 
und 4 Ersaßkadres) mit einem Gesamtfriedensstande von 3528 Mann ; auch wird 
ein Teil der Wehrpflichtigen zur Traintruppe assentiert. 
Die österreichisch-ungarischen Okkupationstruppen haben gegenwärtig eine 
Stärke von 23,042 Mann. Sie umfassen in 1 Armeekorps 35 Infanterie- und 
3 Jägerbataillone, 3 Kavalleriee8kadronen, 12 Gebirgsbatterxien, 6 Festungsartillerie- 
und 2 Geniekompanien, 8 TrainSeskadronen 2c. Mit dem vorgenannten einheimischen 
Militär und dem Gendarmeriekorps (2359 Mann) beträgt die ganze bewaffnete 
Macht in Bozsnien- Herzegowina (inkl, der im türkischen Sandschaf Novibazar 
stationierten Brigade) 28,929 Mann. 
Fürstentum Liechtenstein. 
Das Fürstentum Liechtenstein hat nach der im Jahre 1870 vollendeten Katastralvermessung 
einen Zlächeninhalt von 178,4 km? und nach der Zählung vom Jahre 1891 eine anwesende 
Bevölkerung von 9434 (4750 männlichen und 4684 weiblichen) Personen, durchaus deutschen 
Stammes und fast ausschließlich katholischer Religion. Der Hauptort Vaduz zählt 1139 Einw. 
Die Haupterwerbsquelien sind Getreidebau, Weinbau und Viehzuedt: Der Viehstand 
beläuft sich (1891) auf 302 Pferde, 4781 Stü> Rindvieh, 654 Schafe, 1550 Biegen und 1355 
Schweine. Al3 Alpenland besißt das Fürstentum vorzügliche Weiden und ein großes Wald- 
areale. Die gewerbliche Industrie ist in der Baumwollbran<he (Spinnerei zu Vaduz mit 
13,000 Spindeln und mechanische Webereien zu Triesen und Mühlholz) beachtenSwert. =- Das 
Fürstentum bildet mit dem österreichischen Kronlande Vorarlberg TÜbfhtlich der Zosleinnahmen; 
der Verzehrungssteuer und des Tabakmonopols ein gemeinsc<haftliches Zoll- und Steuergebiet 
(Stantsvertrag vom 3. Dez. 1876 und Addit.=Konvention v. 27. Nov. 1888). . 
Die erfassung in die konstitutionell-monarchische. Der Fürst, dessen Thron im 
Mannsstamme des fürstl. liechtensteinisc<en Hauses erblich ist, übt die gesebgebende Gewalt 
nur unter der Mitwirkung des Landtags aus, welcher aus 15 Mitgliedern besteht, von denen 
3 vom Sürsien ernannt, 12 dur Wahlmänner gewählt werden. . Aktiv und passiv wahlbe- 
rechtigt sind alle großjährigen männlichen Landesangehörigen, die im Vollgenusse der bürger- 
lichen Rechte stehen und im Fürstentume wohnen. Der Landtag wird vom Fürsten jährlich 
einberufen; seine Mitglieder werden auf 4 Jahre ernannt, bezieh. gewählt (Verfassungsurkunde 
vom 26. September 1862 und Gesetz vom 20. Jan. 1878). 
Die gegenwärti e Organisation der Lande3behörden beruht auf der Verordnung vom 
31. Mai 1871. Als Verwattungsbehörde des Fürstentums fungiert die fürstl. Regierung 
in Vaduz, deren Chef, der LandeSverweser, die Ministerverantwortlichkeit befiht. Ihr unter- 
stehen das Forsiamt und die Kassenverwaltung (für die Steuereinhebung und Verwaltung der 
öffentlichen Fond8). Die Schulangelegenheiten leitet der Landesschulrat. Der fürstliche Grund- 
besiß fällt in das Ressort der Domänenverwaltung, welche der fürstl. Hofkanzlei in Wien 
untergeordnet ist. Über Berufungen in Adminisirativangelegenheiten entscheidet die fürstl. 
politische Rekursinstanz. Für die Recht3pflege sind bestellt: in 1. Instanz das Land- 
gericht in Vaduz, in Il. Inian das fürstl. Appeliationbgericht- in IL. Iniiens das k. k Ober- 
andeageriht in Inns8bru>k. -- In kirchlicher Be jenng gehört Liechtenstein zur Diözese Chur 
und bildet ein Diözesankapitel mit einem bischöflichen andesSvikar an der Spike. . 
Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1890 ergab 191,052 Een ie (Siber in 
der Einnahme und 156,285 fl. in der Ausgabe. Die landschaftlichen Aktivkapitalien (ein- 
schließlich der öffentlichen 1091108) beliefen sich auf 428,670 fl., die Staatsöschuld betrug 35,000 fl 
1868 wurde das Militär aufaelöst und die Bevölkerung von der Wehrpflicht entbunden. 
!'Abgeschlossen am 20. Februar 1892). 
Druck von August Pries in Leipzig.
	        

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