Volltext: Statistische Skizze der Oesterreichisch=Ungarischen Monarchie

Staatsverwaltung 4“ 
geordnet. Übrigens haben die Gemeindevorsteher in allen Gemeinden bestimmte 
Geschäfte der staatlichen und sohin auch der politischen Verwaltung (im übertragenen 
Wirkungskreise) zu besorgen und die Ortspolizei zu handhaben. 
Der gegenwärtige Organi8mus der politischen Behörden ist aus folgender Über- 
sicht zu entnehmen: 
. . . Bezirks8- Selbständ. Bau - Sanität3- 
Verwaltungsgebiet Politische Lande3behörde Saußtwann: Magistrate x. “>Werirte 
Niederösterreich . . . Statthalterei Wien. . . , 3 13 
Oberösterreih . . “ DI 5 5» 1 12 
Salzburg . . . LandeSregierung Salzburg . ' 4 
Steiermark . . Statthalterei Graz . . . - -2 97 
Kärnten . . LandeSregierung Fingeitfurt: 
Fräuin . "4 ; . Laibach . . 1 
Osterr.-JUyrische3 Küstenland Statthalterei Triest . . . . Ss 
Tirol u. Vorarlberg . . . “ Funsbruc is i? 
Böhmen . . . it PAY 247.75. 0 7 
Mähren "' Brünn. u 78 >E 
Sclesien . Landesregierung Troppau . ; ; 
Galizien . Statthalterei Lemberg . . - 7, 93. 7 
Bukowina . Landesregierung Czernöwiß . 1 
Dalmatien Statthalterei Zara . . «* -- 8 9 13 
Zusammen 327 33 4112 4.5273 
Außerdem bestehen 10 selbständige Polizeikommissariate, ferner in Istrien 1 und 
in Dalmatien 5 politische Exposituren (Bezirk8kommissariate). 
Das k. k. Justizministerium hat die rein administrativen Geschäfte der 
Justiz wahrzunehmen. Unter seiner Oberaufsicht stehen die Gerichte, die Staats- 
anwaltschaften und die Strafanstalten. =- Die allgemeinen Gerichtsbehörden sind: 
in der höchsten Instanz der k. k. oberste Gerichts- und Kassation3hof in 
Wien; in der 11. Instanz die 9 Oberlandesgerichte ; in der 1. Instanz die 15 
Landes- und die 53 Kreisgerichte, die bei diesen beiden Gerichtshöfen gebildeten 
Ges<hworenengerite (für die mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen, für 
alle politischen oder durch den Inhalt einer Druckschrift verübten Verbrechen und 
Vergehen). und die 932 Bezirksgerichte (Einzelgerichte, worunter 93 städtisch- 
delegierte Bezirk8gerichte). Gericht3organiSmus in den einzelnen Ländern: 
: Oberlande8- Landes- u. Bezirk3- 
Länder Gerichte Kreisgerichte Gerichte 
Niederösterreich . . c 
Oberösterreich . | Wien . 
Sulzburg +4 
Steiermark . 
Kärftten uu. * Graz 
Fräin KART 
jt.-ZUyr. Küstenlan. Triest 
Tirol u. Vorarlbero Zunabrt 
Böhmen DT rag 2: 
vent: 7 
Schlesien. ; Brünn M 
Vestgalizien Krakau ; 
alizien ; 
Bukowina 3 Lemberg 
Dalmatien . . Zara , Dm 
Zusammen 68 933 
Außerdem bestehen besondere Gerichte, wie die Handelsgerichte in Wien, Prag 
und Triest, die Gefälls- und Militärgerichte 2c. 
Zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten zwischen Gericht8- und Verwaltungs- 
behörden, zwischen Landesvertretungen und den obersten Regierungsbehörden und
	        

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