Staatsverwaltung 4“
geordnet. Übrigens haben die Gemeindevorsteher in allen Gemeinden bestimmte
Geschäfte der staatlichen und sohin auch der politischen Verwaltung (im übertragenen
Wirkungskreise) zu besorgen und die Ortspolizei zu handhaben.
Der gegenwärtige Organi8mus der politischen Behörden ist aus folgender Über-
sicht zu entnehmen:
. . . Bezirks8- Selbständ. Bau - Sanität3-
Verwaltungsgebiet Politische Lande3behörde Saußtwann: Magistrate x. “>Werirte
Niederösterreich . . . Statthalterei Wien. . . , 3 13
Oberösterreih . . “ DI 5 5» 1 12
Salzburg . . . LandeSregierung Salzburg . ' 4
Steiermark . . Statthalterei Graz . . . - -2 97
Kärnten . . LandeSregierung Fingeitfurt:
Fräuin . "4 ; . Laibach . . 1
Osterr.-JUyrische3 Küstenland Statthalterei Triest . . . . Ss
Tirol u. Vorarlberg . . . “ Funsbruc is i?
Böhmen . . . it PAY 247.75. 0 7
Mähren "' Brünn. u 78 >E
Sclesien . Landesregierung Troppau . ; ;
Galizien . Statthalterei Lemberg . . - 7, 93. 7
Bukowina . Landesregierung Czernöwiß . 1
Dalmatien Statthalterei Zara . . «* -- 8 9 13
Zusammen 327 33 4112 4.5273
Außerdem bestehen 10 selbständige Polizeikommissariate, ferner in Istrien 1 und
in Dalmatien 5 politische Exposituren (Bezirk8kommissariate).
Das k. k. Justizministerium hat die rein administrativen Geschäfte der
Justiz wahrzunehmen. Unter seiner Oberaufsicht stehen die Gerichte, die Staats-
anwaltschaften und die Strafanstalten. =- Die allgemeinen Gerichtsbehörden sind:
in der höchsten Instanz der k. k. oberste Gerichts- und Kassation3hof in
Wien; in der 11. Instanz die 9 Oberlandesgerichte ; in der 1. Instanz die 15
Landes- und die 53 Kreisgerichte, die bei diesen beiden Gerichtshöfen gebildeten
Ges<hworenengerite (für die mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen, für
alle politischen oder durch den Inhalt einer Druckschrift verübten Verbrechen und
Vergehen). und die 932 Bezirksgerichte (Einzelgerichte, worunter 93 städtisch-
delegierte Bezirk8gerichte). Gericht3organiSmus in den einzelnen Ländern:
: Oberlande8- Landes- u. Bezirk3-
Länder Gerichte Kreisgerichte Gerichte
Niederösterreich . . c
Oberösterreich . | Wien .
Sulzburg +4
Steiermark .
Kärftten uu. * Graz
Fräin KART
jt.-ZUyr. Küstenlan. Triest
Tirol u. Vorarlbero Zunabrt
Böhmen DT rag 2:
vent: 7
Schlesien. ; Brünn M
Vestgalizien Krakau ;
alizien ;
Bukowina 3 Lemberg
Dalmatien . . Zara , Dm
Zusammen 68 933
Außerdem bestehen besondere Gerichte, wie die Handelsgerichte in Wien, Prag
und Triest, die Gefälls- und Militärgerichte 2c.
Zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten zwischen Gericht8- und Verwaltungs-
behörden, zwischen Landesvertretungen und den obersten Regierungsbehörden und