Volltext: Statistische Skizze der Oesterreichisch=Ungarischen Monarchie

Österreichisch - Ungarische Monarchie. 
allgemeinen internationalen Telegraphenverbande (Vertrag v. 22. Juli 1875, Regle- 
ment v. 21. Juni 1890) beigetreten. Länge der Telegraphenlinien, der Telegraphen- 
und Telephondrähte, Anfang 1891 in km: 
Telegraphenlinien 
N Staatsgebiet Staats- Eisenbahn» Privat- Zusammen Telegräphe H“ Telephon: 
Österreich . . . . 27,310 14,931 37 42,278 112,944 26,352 
Ungarn“. 7% .. 18,889 2,126 106 21,121 75,602 3,854 N 
Zusammen 46,199 17,057 143 63,399 188,546 30,206 
Telegraphen- und Briefpostverkehr betrugen: 
Beförderte Telegramme Beförderte Briefe Beförderte Zeitungen 
Ln Tausenden: | ENES in Tausenden (au ME in Tausenden m 
Staatsgebiet 1888 1889 1890 1888 1889 1890 1888 1889 1890 
Österreih . . . 7,722. 8,057 8,438 423,361 444,134 473,569 92,500 94,000 94,200 
Ungarn: 2: - 3.884 3,961 4,168 161,415 170.408 159,903 52,058 54,265 65,122 
Summe 11,606 12,018 12,606 584,776 614,542 633,472 144.558 148,265 159,322 
Bank- und Kreditanstalten. Das ausschließliche Privilegium der Noten- 
ausgabe ist für den gesamten Umfang der Monarchie der österreichis <-ungari- 
schen Bank in Wien erteilt, welche die beiden Hauptanstalten in Wien und 
Budapest, ferner in dem österreichischen Staats8gebiete 97, in dem ungarischen 87 
Filialen und Nebenstellen besitzt (österr. Gesetze v. 27. Juni 1878 und 21. Mai 1887, 
ung. Ges.-Art. XXV v. 1878 und XXVI v. 1887). =- Bestand sämtlicher Kredit- 
institute und Sparkassen (Anfang 1891): 
Banken und Kreditinstitute 
- emittiertes eingezahltes 
EEHL Lr be NELLIE 
Anzahl Akt.=Kapital in Tausenden fl. S arkassen 
Österteih=unar, Bank = . 3 90.060 90,000 pa 
terreich. Staatsgebiet . 50 246,077 211,177 414 
Ungar. " 170 IE 71,222) 68,258 485 
Monarchie 221 407,299 369,435 899 
Neben den gewöhnlichen, eben angeführten Sparkassen ist in jeder der beiden 
ReichShälften eine unter staatlicher Verwaltung und Gewährleistung stehende Staats- 
sparkasse (k. k. Postsparkassenamt in Wien und k. ungar. Postsparkasse in Budapest) 
errichtet, als deren Sammelstellen die hierzu bestimmten Postämter dienen (österr. 
Ges. v. 28. Mai 1882 u. IX. ung. Ges-Art. 1885). 
Unterricht8wesen. 
Volksschulen. Das Volksschulwesen ist in Österreich durch das Reichsgeset 
vom 14. Mai 1869 und verschiedene Landesgeseße, in Ungarn durch den XXXVIII. 
Geseßartikel vom Jahre 1868, in Kroatien und Slavonien dur< das Gesetz vom 
31. Oktober 1888 organisiert. Die Errichtung von Volkssc<hulen liegt den Orts- 
gemeinden ob 
Die Schulpflicht beginnt in beiden Reichshälften mit dem vollendeten 6. (in 
Kroatien und Slavonien mit dem vollendeten 7.) und dauert in den im Reichsrate 
vertretenen Ländern bis zum vollendeten 14. (in Istrien, Galizien, Bukowina und 
Dalmatien bis zum vollendeten 12.) Lebensjahre, in den ungarischen Ländern bis 
zum 12. und für die Wiederholungsschule bis zum 15. Altersjahre. Die Kate- 
gorien der in Rede stehenden Lehranstalten sind: in Osterreich allgemeine Volks- 
schulen und Bürgerschulen, in Ungarn Elementarvolksschulen, höhere Volksschulen 
und Bürgerschulen, in Kroatien-Slavonien niedere und höhere Volksschulen, 
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