Volltext: Bericht und Gutachten über Ausführung eines Binnenkanals im Fürstentum Liechtenstein

SG 
Ohne die bez. Verhältnisse näher studiert zu haben, kann ich 
nicht umhin, anzuführen, dass es mir scheint, es sollte möglich 
sein, die Rüfi weiter oben einzudämmen und deren Geschiebe 
zurückzuhalten. Zu dem Behufe wären die Dämme entsprechend 
stark anzulegen und wo nötig, auf der Innenseite mit Steinen 
zu verkleiden. 
2. Der Durchlass im Eisenbahndamm der k. k. österr. 
Staatsbahn. Es bestehen deren zwei; der eine ist ca. 200 m 
und der andere bei 700 m vom Rhein entfernt. Leider ist 
der letztere kleiner als der erstere. Es wäre aber nicht zweck- 
mässig, den Kanal beim erstern durchzuziehen, er käme zu 
nahe an den Rhein zu liegen und würde demselben, in An- 
betracht, dass der neue Kanal ungefähr 1 m tiefer wird als 
der bestehende, zu viel Wasser entziehen. Nebstdem ist es 
fraglich, ob eine solche Anlage nicht mit Gefahr verbunden 
wäre, immerhin würde in diesem Falle die Wirkung‘ des 
Kanals in östlicher Richtung beeinträchtigt. 
3. Das Defile bei Bendern. Dort muss der neue Kanal 
in Lage und Richtung des bestehenden platziert werden, denn 
rechts haben wir den Berg, den man nicht abtragen kann, und 
links den Rhein. Diesem dürfen wir aus den schon erwähnten 
Gründen nicht näher rücken. 
4. Ist auch die Mündung des Kanals in den Rhein ge- 
geben. Derselbe muss dort in den Fluss geleitet werden, wo 
gegenwärtig die Ruggeller und Bangser Gewässer einmünden. 
In Rücksicht auf die Ill ist ein weiteres Hinabrücken ausge- 
schlossen; weiter hinauf kann die Mündung nicht gelegt 
werden, indem dadurch — abgesehen dass dies (d. h. die Er- 
stellung einer neuen Oeffnung) eine Vermehrung der Kosten 
zur Folge hätte — der Rückstau des Rheins vergrössert würde. 
Wir kommen später hierauf zurück. 
Nachdem dies yorausgeschickt wurde, kann nun an Hand 
des beiliegenden Uebersichtsplanes das ganze Trace einer Be- 
sprechung unterzogen werden. Hiebei muss ich in erster Linie 
betonen, dass dasselbe ohne Rücksicht darauf, dass hie und 
da ein schönes Grundstück durchschnitten oder eine Strecke 
bestehender Gräben gegenstandslos oder eine Strasse durch-
	        

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