Volltext: Bericht und Gutachten über Ausführung eines Binnenkanals im Fürstentum Liechtenstein

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ansammelt und in den Grenzgraben Triesen-Vaduz und von 
dort abwärts in den Vaduzer Rheinkanal läuft, dass deren 
Bette es nicht zu fassen vermögen und daher debordiert und 
die anstossenden Gründe versumpft. 
Nun ist Abhilfe, ohne dass der Binnenkanal gebaut wird, 
schwierig. Der ehemalige Zustand lässt sich nicht mehr her- 
stellen, abgesehen davon, dass derselbe bei hohem Rheinstand 
auch mit Einbruchsgefahr am Hinterdamm verbunden wäre, 
denn das "Triesener Auland ist intensiv kultivirt und wenn 
dasselbe dem Rheinrückstau wieder ausgesetzt würde, gingen 
die Kulturen Zu Grunde. Auf der andern Seite wäre die ent- 
sprechende Erweiterung des Vaduzer Rheinkanales auf ca. 3 km 
Länge mit bedeutenden Kosten verbunden. Wird zudem der 
I. B.-K. erstellt, so wäre die Arbeit wieder umsonst. 
Diese Frage muss infolge dieser Verhältnisse dahin be- 
antwortet werden, dass in dem Falle, als das Projekt eines 
das liechtensteinische Oberland (also von Bendern aufwärts) 
durchziehenden Binnenkanales nicht zu Stande käme, der Be- 
schwerde der Gemeinde Vaduz bez. Versumpfung der Wiesen 
durch das Triesener Wasser ohne Schädigung der Gemeinde 
Triesen nur abgeholfen werden könnte, wenn der Vaduzer 
Rheinkanal, in den sich das Triesener Wasser ergiesst, ent- 
sprechend erweitert würde, was mit namhaften Kosten ver- 
bunden wäre. 
Hiemit glaube ich, dem mir gewordenen Auftrage soweit 
nachgekommen zu sein, dass eine hinlängliche Orientierung 
über Möglichkeit, Kosten und Nutzen des angestrebten Ent- 
sumpfungswerkes thunlich ist und benutze diesen Anlass, die h. f, 
Regierung meiner vollen Hochschätzung zu versichern. 
Rorschach, im Oktober 1898. 
J. Wey.
	        

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