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ansammelt und in den Grenzgraben Triesen-Vaduz und von
dort abwärts in den Vaduzer Rheinkanal läuft, dass deren
Bette es nicht zu fassen vermögen und daher debordiert und
die anstossenden Gründe versumpft.
Nun ist Abhilfe, ohne dass der Binnenkanal gebaut wird,
schwierig. Der ehemalige Zustand lässt sich nicht mehr her-
stellen, abgesehen davon, dass derselbe bei hohem Rheinstand
auch mit Einbruchsgefahr am Hinterdamm verbunden wäre,
denn das "Triesener Auland ist intensiv kultivirt und wenn
dasselbe dem Rheinrückstau wieder ausgesetzt würde, gingen
die Kulturen Zu Grunde. Auf der andern Seite wäre die ent-
sprechende Erweiterung des Vaduzer Rheinkanales auf ca. 3 km
Länge mit bedeutenden Kosten verbunden. Wird zudem der
I. B.-K. erstellt, so wäre die Arbeit wieder umsonst.
Diese Frage muss infolge dieser Verhältnisse dahin be-
antwortet werden, dass in dem Falle, als das Projekt eines
das liechtensteinische Oberland (also von Bendern aufwärts)
durchziehenden Binnenkanales nicht zu Stande käme, der Be-
schwerde der Gemeinde Vaduz bez. Versumpfung der Wiesen
durch das Triesener Wasser ohne Schädigung der Gemeinde
Triesen nur abgeholfen werden könnte, wenn der Vaduzer
Rheinkanal, in den sich das Triesener Wasser ergiesst, ent-
sprechend erweitert würde, was mit namhaften Kosten ver-
bunden wäre.
Hiemit glaube ich, dem mir gewordenen Auftrage soweit
nachgekommen zu sein, dass eine hinlängliche Orientierung
über Möglichkeit, Kosten und Nutzen des angestrebten Ent-
sumpfungswerkes thunlich ist und benutze diesen Anlass, die h. f,
Regierung meiner vollen Hochschätzung zu versichern.
Rorschach, im Oktober 1898.
J. Wey.