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nehmen, dass bei gehöriger Klarlegung der Verhältnisse der
Ableitung keine Schwierigkeiten bereitet werden. Ja, Bangs
hat eigentlich an der Ausführung des liechtensteinischen Binnen-
kanals insofern ein Interesse, als es bei einem allfälligen
Rheineinbruch bei den fatalen Mündungen der Seitengewässer
ebenfalls überschwemmt und arg geschädigt würde.
e. Wie hoch würden sich in jedem einzelnen der
unter a, b, ce. und d vorausgesetzten Fälle approximativ
die Herstellungskosten belaufen und welche Rentabilität
würde in jedem einzelnen dieser Fälle resultieren, d. h.
wie hoch wäre beiläufig der ziffermässige Vorteil der
betreffenden Vorkehrungen anzuschlagen ?
Antwort: Wie weiter oben bei Besprechung der
Kostenberechnung angegeben, schlage ich die Kosten
a) für einen durchgehenden Entwässerungskanal an zu
fl. 1,500,000. —
b) Sofern das Balzner Wasser nicht einbezogen wird
und der Kanal erst unterhalb Triesen, wo er den Hinterdamm
zu durchschneiden hätte, seinen Anfang nimmt, würde dessen
mittlere Breite, wie oben gezeigt, ca. 8,5 m betragen. Unter
diesen Verhältnissen veranschlage ich den laufenden Meter
Kanal zu fl. 48. —, somit die Gesammtkosten von 20,200 m
zu fl. 969,600. —, rund fl. 1,000,000. —
c) Für den Fall, als der Kanal bloss von Bendern ab-
wärts zur Ausführung gelangen soll, muss am Ursprung eine
Sohlenbreite von 9 m und bei der Mündung eine solche von
10,50 m supponirt werden, so dass die mittlere Sohlenbreite
9,75 m betragen würde. Die bez. Kosten schätze ich per
laufenden Meter ebenfalls zu fl. 50. —-, also die der 11 km.
langen Strecke zu fl. 550,000. -—
d) Für diesen Fall, den ich für unausführbar halte, bin
ich auch nicht in der Lage, die Baukosten anzugeben.
; Am Schlusse der Beantwortung der Frage e muss ich
noch betonen, dass die Kostenberechnung zwar reichlich be-
messen ist, doch immerhin für die gegenwärtigen Verhältnisse
gilt. Sollten dieselben eine namhafte Aenderung erleiden,
so müsste dies auch auf die Kosten rückwirken.