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Antwort: Ja, in dem Falle, als in der Art der Ent-
wässerung des liechtensteinischen Oberlandes keine Aender-
ung des gegenwärtigen Standes angestrebt würde, ist die Her-
stellung eines derartigen Entwässerungskanals von Bendern
abwärts technisch ohne besondere Schwierigkeiten ausführbar.
Von dieser Partialkorrektion gilt im allgemeinen. das
sub. b gesagte, d. h. die Gefällsverhältnisse blieben sich gleich
wie beim Bau des ganzen Kanals. Je nachdem auf spätere
Einleitung des obern Wassers reflektirt würde oder nicht,
wäre der Kanal zu reduzieren oder punkto Breite laut Projekt
auszuführen. Im ersten Fall entfiele auf ihn ein totales Ein-
zugsgebiet von 89,2 km? und beim Ursprung (Bendern) ein
solches von 67,1 km®. Dem entsprechend bekäme der Kanal
am obern Ende eine Breite von 9 m, bei der Mündung 10,5
m, also im Mittel SE == 90.75 m.
d. Welche Vorkehrungen liessen sich treffen, um den
bei der Bendener Brücke zusammenfliessenden Gewässern
und speziell der Esche einen bessern Ablauf zu geben,
im Falle als die Erbauung eines sich über die Landes-
grenze hinausziehenden Binnenkanales nicht möglich wäre?
Antwort. Sofern es nicht möglich wäre, den Binnen-
kanal über die Landesgrenze hinaus zu ziehen, kann den bei
der Benderner Brücke zusammenfliessenden Gewässern kein
besserer Ablauf gegeben werden. Dieselben stehen unter dem
Einfluss des Rheinrückstaues und wie bedeutend derselbe bei
hohen Rheinständen ist, geht aus dem Längenprofil hervor.
Eine Ausleitung des Kanals auf liechtensteinischem Gebiet in
den Rhein ist absolut untunlich, indem das Rheinhochwasser
dort 5 m höher steht, als bei der projektirten Ausmündungs-
stelle am Illspitz. Infolge dessen würde der rückstauende
Rhein bei einem Hochwasser wie am 29./30. Aug. 1890 in
Ruggell 2 m über das Gelände reichen.
Das Fürstentum Liechtenstein muss daher darnach trachten,
dass ihm unbedingt gestattet wird, den Kanal bei Bangs vorbei-
zuziehen. Diese Ortschaft kann übrigens durch einen regel-
recht angelegten Kanal nur gewinnen und ist daher anzu-
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