dass dadurch der Abfluss auch des grössten Wassers nicht
gehemmt wird. Auch sollte der höchste Wasserspiegel noch
1 m unter Unterkant-Träger bleiben (ähnlich wie beim Werden-
bergischen und Rheinthalischen Binnenkanal).
Die bezügl. Kosten sind an Hand der Erfahrung be-
rechnet.
6. Für Unvorhergesehenes (Ableitung des Wassers wäh-
rend des Baues), Inventar, Administration, Sanitätsdienst ete.
wurde !/, aller obigen Kosten angesetzt.
Hienach schlage ich für einen durchgehenden Kanal,
wie er projektiert ist, die Kosten per m! zu fl. 50.— an.
Sollte nun eine Strecke desselben und nur mit der hiefür
nötigen Breite, ohne Rücksicht auf eine spätere Durchführung
durch das ganze Fürstentum, hergestellt werden, worauf ich
später zu sprechen komme, so würden, sofern die mittlere
Kanalbreite eine geringere würde, nicht nur die totalen, son-
dern auch die relatiyven Kosten — per laufenden Meter —
geringer ausfallen. In Anbetracht, dass der ganze Kanal eine
Länge von 28,750 m erhalten soll, betragen dessen Gesammt-
kosten 1,437,500 fl., rund 1,500,000 fl.
Man wird vielleicht einzuwenden geneigt sein, dass die
Arbeitskräfte im Fürstentum Liechtenstein billiger seien, als
auf Schweizerseite. Ich gebe dies gerne zu, bezweifle aber,
dass ein solches Werk nur mit einheimischen Arbeitern aus-
geführt werden kann. Solches ist seiner Zeit im benachbarten
Werdenberg auch behauptet worden, faktisch hat sich aber
nicht !/,9 der gesammten Arbeiterschaft aus Einheimischen
rekrutiert.
Zudem ist nicht zu vergessen, dass an einem solchen
Werk nicht viele Jahrzehnte laboriert werden kann, wie z. B.
an der Rheinkorrektion. Ein derartiger Entsumpfungskanal
muss, einmal begonnen, rasch zu Ende geführt werden, einer-
seits um des Nutzens bald teilhaftig zu werden, anderseits,
weil jeder starke Regen, jedes Rheinhochwasser einem solchen
unvollendeten Werke Schaden zufügen können. Ich finde,
dass der ganze Kanal, von der Inangriffnahme an gerechnet,
in höchstens 4—5 Jahren fix und fertig erstellt sein sollte.
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