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gepflästert werden, ansonst widerstehen sie nicht, werden bei
hohem Wasserstand angegriffen, abgespühlt, so dass die Repara-
turen theurer zu stehen kommen als eine erstmalige kunstge-
rechte Anlage. Wo Kies vorhanden ist, kann die Pflästerung
auf dasselbe gelegt werden, in erdigem Terrain muss jedoch
eine Kiesunterlage vorausgehen. Zur Fixirung des Fusses ist
eine angepfählte Bretterreihe in Aussicht genommen. Im Torf,
Laufletten oder sonst leicht abschwemmbarem Grund sind an
Stelle der Bretterreihe Spuntwände zu schlagen und zwar
sollten dieselben womöglich bis in den festen Boden reichen.
Oberhalb. der. Steinpflästerung sind die Böschungen gut
zu berasen, ja nicht mit Stauden zu bepflanzen.
Bezüglich des Uferschutzes verweise ich auf das Normal-
querprofil (auf Beilage 11).
Auch für diese Arbeit ist ein mittlerer Preis per m* an-
gesetzt worden.
4. Herstellung der Parallelwege. Wie weiter oben an-
gedeutet, ist dem ganzen Kanal entlang auf jeder Seite ein
Parallelweg von 5 m Breite vorgesehen. An einzelnen Stellen,
wie oberhalb und unterhalb Bendern, werden die Verkehrs-
strassen (Landstrassen) zwischen den einzelnen Ortschaften auch
an den Kanal verlegt werden müssen. Für all diese Parallel-
wege ist kein Stein-, wohl aber ein hinlänglich dickes Kies-
bett in Aussicht genommen. Wo kein Kies vorhanden, muss
also solches hergeführt werden.
; 5. Brücken. Die ganze Thalschaft wird von sehr vielen
Strassen durchquert. Wenn auch nicht bei jeder derselben
eine Brücke über den Kanal gebaut wird, so vermute ich doch,
dass in Rücksicht auf die Bewirtschaftung des Bodens deren
eine schöne Zahl erstellt werden müsse. Ich habe analog
unseren Verhältnissen angenommen, dass im Mittel alle 800 m.
eine Ueberbrückung verlangt werde, worin diejenigen über
Seitenbäche und Kanäle in den Parallelwegen inbegriffen sind.
Wo der Kanal schmal und es die Tiefe erlaubt, wird man
gewölbte steinerne Brücken, sonst eiserne mit Eisenbelag
und Einschotterung bauen. Zu bemerken ist, dass die Wider-
lager derart in die Böschung zurückgesetzt werden sollen,