Volltext: Bericht und Gutachten über Ausführung eines Binnenkanals im Fürstentum Liechtenstein

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Aus dieser wie aus der vorigen Tabelle geht hervor, dass 
wir es mit einer totalen Abflussmenge von 90,5 m* pro Sekunde 
zu thun haben. 
Es liegt im Sinne des mir gewordenen Auftrages, die 
Kostenberechnung nur generell aufzustellen. Kine detaillirte 
würde viel eingehendere Erhebungen erheischen und viel mehr 
Kosten verursachen. Immerhin glaube ich an Hand der mir 
zu Gebote stehenden Erfahrungen in der Lage zu sein, eine 
Kostenberechnung mit hinlänglicher Genauigkeit zu machen, 
so dass die wirklichen Baukosten von derselben nicht wesent- 
lich abweichen, indessen vorausgesetzt, dass ökonomisch und 
rationell zu Werke gegangen werde. Die Kostenberechnung 
stellt sich aus folgenden Posten zusammen : 
1. Grunderwerb. Der Kanal durchschneidet alle mög- 
lichen Bodenarten, quasi werthloses, altes Rheinbett, Auen, 
Streuerieder, Pferdheuboden, magere und fette Wiesen, Aecker, 
Baumgärten ...... Ich habe ohne die einzelnen Boden- 
flächen genau zu kennen, einen Mittelpreis, analog dem auf 
Schweizerseite, angenommen. 
2. Grabung. Sondagen wurden keine ausgeführt, es ist 
jedoch vorauszusehen, dass man Humus, Erde, Kies, Rhein- 
letten, Sand und Felsen findet. Ob auch Torf zum Vorschein 
kommt, ist mir nicht bekannt. Das Aushubmaterial soll nicht 
nur seitlich des Kanals in Haufen deponirt, sondern verführt 
werden, die Erde nämlich auf Tieflagen, in abgehende Kanäle, 
Gräben etc. Mit dem Kies wird man die Parallelwege ein- 
kiesen, in erdigem Terrain die Steinpflästerung damit unter- 
betten, ein gewisses Quantum als Vorrath für Unterhalt der 
Wegsame deponieren und vielleicht wird man auch einen Theil 
des Aushubes zur Verstärkung der Rheindämme, Wuhre ver- 
wenden, je nach den Verhältnissen und Umständen. Für die 
Steine, die meines Wissens nur unterhalb Bendern zum Vor- 
schein kommen, hat man immerhin Verwendung. 
Für den Aushub wurde ebenfalls ein Mittelpreis an- 
gesetzt. 
3. Uferschutz. Nach den gemachten Erfahrungen müssen 
die Kanalböschungen bis auf eine Höhe von 1,20 bis 1,50 m
	        

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