Und alle diejfe für ein fo keines Ländchen, mit Jo wenig
Einwohnern jchwere Lajten F5ıt das Molk von dem fou-
veränen Fürftenthum Liedhtenftein bezahlt.
22. Schlußworft des Yerfallers.
Der fürftlidhe Landesverwejer: Baron von Haufen,
der länaerere Pzıt auf feinem Poften als Landesverwalter
in Vadı ı ih befunden hat, hat unbejtreitbar durch feine ein-
ficht8vo.Le und unermüdliche, treue Xlitwirkung bei aller fort-
jcdhrittlidhen Entwicklung des Länddhens Liechtenfjtein fidh hohe
Verdienjte erworben. Im Jahre 1884 hat er fih Alters.
halber von feinem Verwaltungspoften zurücgezogen mit Pen-
fiongdez. > Wber auch durch den nachfolsenden Landesver-
wejer: Kerr von ndermaur zu Ctireklburg und
Freifeld hat daz Ländehen in jener Wdminijtration einen
würdigen Sack lager erhalten, der jchon während der kurzen
Zeit feiner Wırkjamfteit bewiefen hat, daß er auf den gebahnten
Wegen feines Vornänger3 zum Wohle des Landes und Volkes
mit Einficht und Ausdauer erfolgreich zu wirken verfteht.
Aber auch den einfichtigen und {trebjamen übrigen Beamten
und Vorgejekten, und freziell dem Fleiße und der Einficht
des Landestechnifer8 dary ehrend erwähnt werden. — Auch
den Bürgern des Ländchens, dıe mit berechtintem patriotijchem
Stolze auf ihre Srrungenfhaften der jüngjten Fahrzehente
zurückblicen Fönnen, darf man e$ wohl billigen, wenn fie
jagen:
„Wo ift ein zweiter Staat, Mein oder groß im zZiili-
firten Europa zu finden,
a. der monarchif regiert wird und hHiefür nichts bezahlt,
b. der fein Militär unterhält und feinen Militärdienft
leiftet und dennoch in aller Ruhe lebt,
c. der aber auch feine Staatsfchulden hat?“