Volltext: Revidirte Statuten des Liechtensteinischen Viehversicherungs-Vereins

Jedes Mitglied hat dem Verein mit dem ganzen Vieh- 
stande beizutreten. 
Za. 
AusSgeschlossen von der Versicherung sind: 
a) Vieh, das zur Zeit der Anmeldung nicht gesund oder 
mit solchen Defekten behaftet ist, die dasselbe zeitweilig 
zu seinem Gebrauche unfähig machen ; 
95) Vieh aus Ortschaften, wo zur Zeit der Anmeldung eine 
Seuche oder anste>ende Viehkrankheit herrscht; 
: Vieh aus Ställen, in welchen in den lezten 6 Monaten 
vor der Anmeldung eine Seuche oder ansteckende Vieh- 
krankheit herrsc<te, wenn diese Stallungen nicht nach- 
weisbar nach Anleitung der Thierärzte unter Aufsicht 
der Ort3polizei gereinigt wurdea; 
d) Vieh, welches in einer andern Anstalt versichert ist ; 
e) Majstvieh, welches zur baldigen Schlachtung bestimmt ist. 
+ 5 
Die Entschädigungsansprüche gehen verloren : 
wenn der Cigenthümer erweislich nicht die gehörige Auf- 
sicht und *"flege verwendet hat, insbesondere, wenn er 
bei Krankheiten die Anwendung ärztlicher Mittel absicht- 
lich versäumt und hiedurc< den Tod des Thiere3 selbst 
verschuldet oder befördert hat; 
2. bei Verlusten durc< Operationen, welche nicht die Hebung 
einer Krankheit oder eines Defektes bezwecken, sobald 
dieselben von andern als notorisch sachkundigen Leuten 
und ohne Anmeldung und Gestattung von Seite der 
Direktion ausgeführt werden; 
. bei Verlusten und Erkrankungen, die vom Zeitpunkte 
ihres Eintretens. beim Stallvieh nicht innerhalb 24 
Stunden, bei Thieren auf inländischen Alpen nicht 
innerhalb zwei 2agen und bei auf auswärtigen Alpen 
gesömmertem Vieh nicht binnen drei Tagen beim Agenten 
des. Wohnortes des Eigenthümers8 angemeldet worden 
sin.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.