Volltext: Statuten des Männergesangvereins "Sängerbund" in Vaduz

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a) Ueberwachung der Statuten-Einhaltung und die 
Durchführung der Vereinsbeschlüsse; 
b) die Verwaltung und Verwendung des Vereins- 
vermögens; 
ce) die Feststellung der Jahrestätigkeit und all 
fälliger ausserordentlicher Unternehmungen ; 
d) die Erstattung der Rechenschaftsberichte. 
Vertretung. 
8 20. 
Der Vorstand vertritt den Verein in seinen 
inneren und äusseren Angelegenheiten; er führt ins 
besondere bei den Sitzungen der Vereinsleitung und 
bei der Hauntversammlur% den Vorsitz. Für den 
Fall ais er daran verhindert wäre, bestimmt er 
jenes Mitglied der Vereinsleitung, welches ihn vor- 
übergehend im Vorsitze zu vertreten hat. 
8 21. 
Dar Chormeister leitet die Gesangs-Uebungen 
und Aufführungen, bestimmt im Einverständnis mit 
der Vereinsleitung die Anschaffung von Musikalien 
und in gleicher Weise die musikalischen Aufführ- 
ungern, er bestimmt gegebenenfalls die Sänger für 
Einze:zesänge, er prüft die neuaufzunehmenden Mit- 
glieder und hat das Recht, von der Vereinsleitung 
die Anberaumung erforderlicher ausserordentlicher 
Gesangsübungen zu verlangen. 
Lur ichriftführer verfasst die Sitzungsberichte; 
er stellt die Mitgliederkarten aus und führt das Mit-
	        

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