4,=
a) Ueberwachung der Statuten-Einhaltung und die
Durchführung der Vereinsbeschlüsse;
b) die Verwaltung und Verwendung des Vereins-
vermögens;
ce) die Feststellung der Jahrestätigkeit und all
fälliger ausserordentlicher Unternehmungen ;
d) die Erstattung der Rechenschaftsberichte.
Vertretung.
8 20.
Der Vorstand vertritt den Verein in seinen
inneren und äusseren Angelegenheiten; er führt ins
besondere bei den Sitzungen der Vereinsleitung und
bei der Hauntversammlur% den Vorsitz. Für den
Fall ais er daran verhindert wäre, bestimmt er
jenes Mitglied der Vereinsleitung, welches ihn vor-
übergehend im Vorsitze zu vertreten hat.
8 21.
Dar Chormeister leitet die Gesangs-Uebungen
und Aufführungen, bestimmt im Einverständnis mit
der Vereinsleitung die Anschaffung von Musikalien
und in gleicher Weise die musikalischen Aufführ-
ungern, er bestimmt gegebenenfalls die Sänger für
Einze:zesänge, er prüft die neuaufzunehmenden Mit-
glieder und hat das Recht, von der Vereinsleitung
die Anberaumung erforderlicher ausserordentlicher
Gesangsübungen zu verlangen.
Lur ichriftführer verfasst die Sitzungsberichte;
er stellt die Mitgliederkarten aus und führt das Mit-