Austrittsgebühr: im Falle a) von 5 Kronen;
im Falle , von 19) Kronen;
im Falle -; von 15 Kronen
an die Vereinskasse zu entrichten.
In Fällen von Krankheit oder soferne besonders
wichtige Gründe beliebiger Art vorliegen, haben die
vormenannten Bedingungen zu entfallen. Die Ent-
scheidung in solchen Fällen steht der Vereinsleit-
ung zu.
Vereinsleitung.
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Die Vereinsleitung besteht aus 7 Mitgliedern:
.. dem Vorstande ;
° “em Chormeister;
m Schriftführer:
‘em Kassier;
.. dem Notenwart;
.. aus 2 Eeiräten.
Von den Beiräten muss der eine aus der Mitte
der unterstützenden Mitglieder gewählt werden und
hat dieser auch Sitz und Stimme in den Hauptver-
sammlungen.
Wahl der Vereinsleitung.
8 13.
Die Vereinsleitung wird zu Beginn eines jeden
Jahres neu gewählt. Das Recht, eine Wahl abzu-
lehnen, haben nur jene Mitglieder, welche unmittel-
bar vorher ein Amt im Vereine bekleidet haben.
Im Falle des Abganges eines Mitgliedes der Ver-
einsleitung im Laufe des Jahres, muss binnen 14