Volltext: Statuten des Liechtensteinischen Feuerwehr-Verbandes

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LIL. Kassa. 
8 13. Die Kassa wird gebildet: 
a) Aus den Jahresbeiträgen der Sektionen, welche 
für jede Sektion 5 Kronen beträgt. 
Dieser Betrag kann nach Erfordernis durch die 
Delegrertenversammlung erhöht oder erniedrigt 
werden ; 
b) aus allfälligen Geschenken und Subventionen und 
ce) aus Bußen. Die Bußen für den Nichtbesuch 
von gemeinsamen Uebungstagen und Delegierten- 
versammlungen werden von Fall zu Fall von 
der Delegiertenversammlung verhängt. 
Jede Sektion hat zu Ende jeden Jahres dem 
Vorstande ein Mitgliederverze.<nis einzusenden 
und * : gleicher zzeit an den Verbandskassier den 
festgesehten Jahresbeitrag abzuführen. 
3 14. An jeder ordentlichen Deleqiertenversammlung 
haben die Rechnungsrevisoren den Revisionsbericht zu 
erstatten. 
15. Dox Vereinskassier legt zu Ende jeden ""ahres 
über die Einnahmen und Ausgaben des Berbandes 
Rechnung und übergibt dieselbe sodann den Rechnungs- 
vevisoren zur Ueberprüfung. Tue Delegiertenversamm:- 
[ung erteilt dem Kassier durch Genehmigung der Jahres- 
rechnung die Entlastung.
	        

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