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LIL. Kassa.
8 13. Die Kassa wird gebildet:
a) Aus den Jahresbeiträgen der Sektionen, welche
für jede Sektion 5 Kronen beträgt.
Dieser Betrag kann nach Erfordernis durch die
Delegrertenversammlung erhöht oder erniedrigt
werden ;
b) aus allfälligen Geschenken und Subventionen und
ce) aus Bußen. Die Bußen für den Nichtbesuch
von gemeinsamen Uebungstagen und Delegierten-
versammlungen werden von Fall zu Fall von
der Delegiertenversammlung verhängt.
Jede Sektion hat zu Ende jeden Jahres dem
Vorstande ein Mitgliederverze.<nis einzusenden
und * : gleicher zzeit an den Verbandskassier den
festgesehten Jahresbeitrag abzuführen.
3 14. An jeder ordentlichen Deleqiertenversammlung
haben die Rechnungsrevisoren den Revisionsbericht zu
erstatten.
15. Dox Vereinskassier legt zu Ende jeden ""ahres
über die Einnahmen und Ausgaben des Berbandes
Rechnung und übergibt dieselbe sodann den Rechnungs-
vevisoren zur Ueberprüfung. Tue Delegiertenversamm:-
[ung erteilt dem Kassier durch Genehmigung der Jahres-
rechnung die Entlastung.