8 4. Jeder Sektion steht das Recht des freien Aus-
trittes zu; dieselbe hat jedoch diesen ihren Entschluß
dem L'orstande schriftlich anzuzrigen und ihre Ver-
bindlichkeiten gegenüber dem Verbande zur Ausgleich-
ung 3141 bringen.
Beim Austritt verliert die austretende Sektion jeden
Anspruch auf das allfällige Verbands-Vermögen.
IL. Organisation.
8 5. Die leitenden Organe des Verbandes sind:
a) die Delegiertenversammlung ;
b) eine Kommission von 3 Mitgliedern, und
ce) die 2 Rechnungsrevisoren.
Die Amtsdauer der Kommission und der Rechnungs-
revisoren beträgt 3 Jahre.
' 6. Zur Delegiertenversammlung wählt jede
Sektion von Fall zu Fall 2 Mitglieder. Te Mit-
glieder der Kommission können nicht zugleich Delegierte
sein, haben jedoch Sitz und Stimme in der Delegierten-
versammluno, Eei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorstandes.
8 7. Die ordentliche Delegiertenversammlung findet
alljährlich im Frühjahr statt und wird vom Vorstande
einberuyen.
8 &. Außerordentlicherweise kann sie einberufen wer-
den, sofern der Vorstand eine solche für notwendig
hält, wenn die Kommission eine solche wünscht oder
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