Volltext: Statuten des Liechtensteinischen Feuerwehr-Verbandes

8 4. Jeder Sektion steht das Recht des freien Aus- 
trittes zu; dieselbe hat jedoch diesen ihren Entschluß 
dem L'orstande schriftlich anzuzrigen und ihre Ver- 
bindlichkeiten gegenüber dem Verbande zur Ausgleich- 
ung 3141 bringen. 
Beim Austritt verliert die austretende Sektion jeden 
Anspruch auf das allfällige Verbands-Vermögen. 
IL. Organisation. 
8 5. Die leitenden Organe des Verbandes sind: 
a) die Delegiertenversammlung ; 
b) eine Kommission von 3 Mitgliedern, und 
ce) die 2 Rechnungsrevisoren. 
Die Amtsdauer der Kommission und der Rechnungs- 
revisoren beträgt 3 Jahre. 
' 6. Zur Delegiertenversammlung wählt jede 
Sektion von Fall zu Fall 2 Mitglieder. Te Mit- 
glieder der Kommission können nicht zugleich Delegierte 
sein, haben jedoch Sitz und Stimme in der Delegierten- 
versammluno, Eei Stimmengleichheit entscheidet die 
Stimme des Vorstandes. 
8 7. Die ordentliche Delegiertenversammlung findet 
alljährlich im Frühjahr statt und wird vom Vorstande 
einberuyen. 
8 &. Außerordentlicherweise kann sie einberufen wer- 
den, sofern der Vorstand eine solche für notwendig 
hält, wenn die Kommission eine solche wünscht oder 
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