Volltext: Statuten des Liechtensteinischen Feuerwehr-Verbandes

Statuten 
liegtensteinishen Senerwehr-Verbandes. 
WIgtto : 
Gott zur f %, 
Dem Rächsten zur Webr ! 
1. Zweck und Destand. 
S8 1. "weck des Berbandes 1't, das Feuerlöschwesen 
im Zürstentum Liechtenstein 21 heben, durch gen- 
seitige Belehrung und Llbhaltung von gemeinsamen 
Uebunga*.agen die Mitglieder für den Feuerwehrdienst 
zu befähigen und in demselben zu vervolikommnen, 
daneben auch kameradschaftliche Geselligkeit zu pflegen. 
8 4. Der Verband bestebt aus freiwilligen Feuer- 
wehren des Fürstentums Liechtenstein. Jeder - auf- 
genommene Feuerwehrverein bildet eine Sektion des 
Verbandes. 
6“. Tie Aufnahme neuer Sektionen geschieht nach 
schr icher Anmeldung bei dem Vereinsvorstande durch 
die nächste Delegiertenversammlung.
	        

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