Statuten
liegtensteinishen Senerwehr-Verbandes.
WIgtto :
Gott zur f %,
Dem Rächsten zur Webr !
1. Zweck und Destand.
S8 1. "weck des Berbandes 1't, das Feuerlöschwesen
im Zürstentum Liechtenstein 21 heben, durch gen-
seitige Belehrung und Llbhaltung von gemeinsamen
Uebunga*.agen die Mitglieder für den Feuerwehrdienst
zu befähigen und in demselben zu vervolikommnen,
daneben auch kameradschaftliche Geselligkeit zu pflegen.
8 4. Der Verband bestebt aus freiwilligen Feuer-
wehren des Fürstentums Liechtenstein. Jeder - auf-
genommene Feuerwehrverein bildet eine Sektion des
Verbandes.
6“. Tie Aufnahme neuer Sektionen geschieht nach
schr icher Anmeldung bei dem Vereinsvorstande durch
die nächste Delegiertenversammlung.