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soferne. er es nicht für besser findet, den Gegenstand vor
die Generalversammlung zu bringen.
Giltige Ausschußbeschlüsse können nur gefaßt werden,
wenn sämtliche Ausschußmitglieder rechtzeitig zu den betr.
Sißungen geladen wurden.
8 9.
Aus den Vereinsmitgliedern sich allfällig bildende Sek-
tionen einzelner Gewerbe haben das Recht, einen Abgeord-
neten in den Ausschuß zu stellen und. hat dieser dort Stimm-
berechtigung.
3:20:
Dor Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins, über-
wacht die Tunktionen aller Ausschußmitglieder, ordnet Sik-
ungen und Bersammlungen an und führt in denselben den
Vorsiß. Er vertritt den Verein nach innen und außen und
unterzeichnet namens des Vereins ausgestellte Urkunden
folleftiv mit dem Schriftführer oder Kossier.
Im Falle der Verhinderung des Vorstandes tritt der
Vorstandstellvertreter an dessen Stelle.
8:11
Der Scriftführer besorgt die Protokollführung, dann
die ihm vom Sorstand überwiesenen Korrespondenzen und
im Einverständnis mit dem Vorstand die Einladungen zu
Sißungen und Sersammlungen und führt die Mitglieder-
kontrolle gemeinsam mit dem Kassier.
8: 42%
Ter Kassier hat die Vereinsrechnung zu führen und
sämtlig,e Geldgeschäfte 54 erledigen, indem ex von den
Abteilungseinziehern die Jahresbeiträge einfassiert, sowie
auch andere Gelder in Empfang nimmt und über Anweisung