Volltext: Statuten des Liechtensteinischen Gewerbevereins

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soferne. er es nicht für besser findet, den Gegenstand vor 
die Generalversammlung zu bringen. 
Giltige Ausschußbeschlüsse können nur gefaßt werden, 
wenn sämtliche Ausschußmitglieder rechtzeitig zu den betr. 
Sißungen geladen wurden. 
8 9. 
Aus den Vereinsmitgliedern sich allfällig bildende Sek- 
tionen einzelner Gewerbe haben das Recht, einen Abgeord- 
neten in den Ausschuß zu stellen und. hat dieser dort Stimm- 
berechtigung. 
3:20: 
Dor Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins, über- 
wacht die Tunktionen aller Ausschußmitglieder, ordnet Sik- 
ungen und Bersammlungen an und führt in denselben den 
Vorsiß. Er vertritt den Verein nach innen und außen und 
unterzeichnet namens des Vereins ausgestellte Urkunden 
folleftiv mit dem Schriftführer oder Kossier. 
Im Falle der Verhinderung des Vorstandes tritt der 
Vorstandstellvertreter an dessen Stelle. 
8:11 
Der Scriftführer besorgt die Protokollführung, dann 
die ihm vom Sorstand überwiesenen Korrespondenzen und 
im Einverständnis mit dem Vorstand die Einladungen zu 
Sißungen und Sersammlungen und führt die Mitglieder- 
kontrolle gemeinsam mit dem Kassier. 
8: 42% 
Ter Kassier hat die Vereinsrechnung zu führen und 
sämtlig,e Geldgeschäfte 54 erledigen, indem ex von den 
Abteilungseinziehern die Jahresbeiträge einfassiert, sowie 
auch andere Gelder in Empfang nimmt und über Anweisung
	        

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