Volltext: Allgemeine Dienst-Vorschriften für die Freiwillige Feuerwehr Triesen

ESE Raue 
Stille auszuführen. Jeder Feuerwehrmann soll sich eben- 
sowenig von einer vermeintlichen Gefahr zurückziehen, als 
sich unnüt *r Weise einer wirklichen Gefahr ausseßen. 
Mutw "e, unbesonnene Beschädigung von Eigentum 
sind sowohl «1 Uebungen als im Ernstfalle zu vermeiden. 
Kein Feuerw*?mann darf seinen Vosten, insofern er nicht 
unhaltbar wird, verla", bevor die ihm aufgetragene 
Arbeit vollend-t 't. + eder, der eine Gefahr bemerkt, die 
einem Bosten droht, soll denselben warnen und zu dessen 
Rettung nach Träften beitragen. Ohne Auftrag oder 
Entschuldigung darf kein Mann von seiner Abteilung weg, 
bevor fie nicht entlassen ist. "Der Wachtdienst muß be- 
sonders strenge eingehalten werden. Das Rauchen ist bei 
allen Dienstverrichtungen strengstens untersagt; ebenso wird 
Txunkenheit im Dienste strenge gebüßt. 
Verspätungen oder Nichterscheinen bet Uebungen 
werden bestraft. zFür Nichterscheinen bei Bränden sind 
Strafen bedeutend 21 verschärfen. Entschuldigungen jeder 
Art sind wo möglich sofort, sonst aber innerhalb 2 Tagen 
nach der Lerjäumnis, dem Feuerwebhr-Kommandanten ein- 
zureichen; aus8genommen sind Spezialübungen, bei deren 
Versäumnis ist die Entschuldigung an den betreffenden 
Oy5mann zu richten. 
Die Mitglieder sind zu guter Justandhaltung der 
Auzrüstung verpflichtet; für Beschädigungen, die nicht vom 
Dienste herrühren, sind dieselben verantwortlich. Vom 
Dienste herrührende Beschädigungen sind dem betreffenden 
Obmanne zur Verständigung des Rüstmeisters sofort an- 
zuzeigen. Der Obmann hat sich durch öftere Inspektion 
bei Uebungen vom Zustande der Ausrüstung zu über- 
zeugen ; der Feuerwehr-Kommandant sorgt für Durch- 
führung der Inspektionen. Jeder Obmann ist für die 
feinem Korps übergebenen Requisiten verantwortlich.
	        

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