ESE Raue
Stille auszuführen. Jeder Feuerwehrmann soll sich eben-
sowenig von einer vermeintlichen Gefahr zurückziehen, als
sich unnüt *r Weise einer wirklichen Gefahr ausseßen.
Mutw "e, unbesonnene Beschädigung von Eigentum
sind sowohl «1 Uebungen als im Ernstfalle zu vermeiden.
Kein Feuerw*?mann darf seinen Vosten, insofern er nicht
unhaltbar wird, verla", bevor die ihm aufgetragene
Arbeit vollend-t 't. + eder, der eine Gefahr bemerkt, die
einem Bosten droht, soll denselben warnen und zu dessen
Rettung nach Träften beitragen. Ohne Auftrag oder
Entschuldigung darf kein Mann von seiner Abteilung weg,
bevor fie nicht entlassen ist. "Der Wachtdienst muß be-
sonders strenge eingehalten werden. Das Rauchen ist bei
allen Dienstverrichtungen strengstens untersagt; ebenso wird
Txunkenheit im Dienste strenge gebüßt.
Verspätungen oder Nichterscheinen bet Uebungen
werden bestraft. zFür Nichterscheinen bei Bränden sind
Strafen bedeutend 21 verschärfen. Entschuldigungen jeder
Art sind wo möglich sofort, sonst aber innerhalb 2 Tagen
nach der Lerjäumnis, dem Feuerwebhr-Kommandanten ein-
zureichen; aus8genommen sind Spezialübungen, bei deren
Versäumnis ist die Entschuldigung an den betreffenden
Oy5mann zu richten.
Die Mitglieder sind zu guter Justandhaltung der
Auzrüstung verpflichtet; für Beschädigungen, die nicht vom
Dienste herrühren, sind dieselben verantwortlich. Vom
Dienste herrührende Beschädigungen sind dem betreffenden
Obmanne zur Verständigung des Rüstmeisters sofort an-
zuzeigen. Der Obmann hat sich durch öftere Inspektion
bei Uebungen vom Zustande der Ausrüstung zu über-
zeugen ; der Feuerwehr-Kommandant sorgt für Durch-
führung der Inspektionen. Jeder Obmann ist für die
feinem Korps übergebenen Requisiten verantwortlich.