ordentliches Hochwasser gehabt haben. Zieht man diejenigen von 1885 und 1888
auch in Betracht, so entfällt auf 12 bis 13 Jahre ein solches.
Es3 ist selbstverständlih, daß Niemand in der Lage ist, zu garantiren, daß
dieses Verhältniß in Zukunft fortexistire, immerhin ist es das Resultat gemachter
Erfahrungen, auf de namentlich die Hytrotechnik fußen muß, und gibt daher der
Annahme Raum, daß, nachdem wir anno 1885 und im letzten Herbst Hochwasser
zu verzeichnen hatten, solche nicht mehr so schnell folgen, wenigstens einige Jahre
ausbleiben werden.
Eine weitere Frage ist diejenige, welchen Einfluß die Erstellung der Rhein-
durchstiche auf die Gestaltung der Flußsohle längs dem Fürstenthum Liechtenstein
auszuüben vermöge.
Hierauf ist in erster Linie zu antworten, daß die Ausführung des untern oder
Brugg-Fußacher Durchstiches allerwenigstens 4--5 Jahre m Anspruch nimmt, so
daß dessen Vollendung im günstigsten Falle in das Jahr 1894 oder 1895 fällt.
Nun exscheint es zweifelhaft, ob der untere Brugg-Fußacher-Durchstich auf die
Sohlenlage längs dem Bezirk Werdenberg bezw. dem Fürstenthum Liechtenstein von
erheblichem Einfluß sein werde. Wahrscheinlich ist es dem obern oder Diepoldsauer
Durchstich vorbehalten, dorten eine wirksame Action auszuüben und das Rheinbett
zu senken. Wenn aber beide Durchstiche nach =- statt miteinander zur Ausführung
gelangen, was auch allein richtig und rationell ist, so sind hiezu 10--15 Jahre
erforderlich. Zudem wird die große Geschiebösmasse, die in Folge Erstellung der
Durchstiche, resp. Abkürzung des Rheinlaufes entfernt, weiter geschoben wird, nicht
im ersten oder in ein paar Jahren verschwinden. Diese Arbeit, welche das Wasser
zu verrichten hat, braucht ebenfalls Zeit und greift man sicher nicht zu hoh, wenn
angenommen wird, daß nach Vollendung der Durchstichöarbeit wenigstens 5, vielleicht
auch 10 oder mehr Jahre vergehen, bis die Vertiefung auf fraglicher Strecke ein-
getreten oder perfect 14.
Diese Erörterur * führt zu dem Schlusse, daß die Anlage von Durchstichen in
der untern Rheinstre>e in den nächsten Jahren, um die es sich handelt, auf die
baulichen Verhältnisse längs dem Fürstenthum Liechtenstein ohne Einfluß bleibt und
daher hier bei dieser Expertise keine Berücksichtigung finden kann.
Für den Ausbau der Hochwuhre hat der Herr Landestechniker ein Normal-
querprofil entworfen. (Siehe Act. 3") Nach demselben sollen die Wuhre bis 1 m
über den lezten Hochwasserstand erytellt werden und eme Kronenbreite von 3,80 m
erhalten. An der Flußseite ist zudem eine Steinmade von 0,50 m Höhe in Aus-
sicht genommen, so daß selbige 1,5 m über den lezten Hochrhein reichen würde. Für
die Streken, wo das Hinterland tief liegt, sind Bermen von 2 m Breite und ca. 1 m
Höhe projektirt.
In Anbetracht, daß nach weiter obenstehender Entwicklung ein großes =- oder
1868er “9<hwasser 1 m über dasjenige vom 11, September d. „3. ansteigt und das-
selbe, selbst wenn e8 noch einige Zoll höher reichen würde, die Dammkrone vermöge