Volltext: Experten=Gutachten betreffend die Rheincorrection im Fürstenthum Liechtenstein

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die im Fürstenthum Liechtenstein, sowie auf österreichischom Gebiete im verflossenen 
Herbst vorgekommenen Abrutschungen, welch' letztere verhängnißvolle Einbrüche zur 
Folge hatten, sind mit der tiefen Lage des rückwärts gelegenen Terrains in Be- 
ziehung ; denn es ist ja ganz selbstverständlich, daß die Durc<weichung, Setzung und 
Deformirung der Dämme um so eher eintritt, je höher dieselben sind. 
Nun kann nicht in Abrede gestellt werden, daß die Durchlässe viel zur Ver- 
landung beigetragen haben, daß ihnen die hohe und sichernde Lage des Hinterlandes 
zu einem großen Theil zu verdanken ist, 
Was die Construction derselben anbetrifft, so hängt dieselbe von den örtlichen 
Verhältnissen, dem Niveauabstand zwischen Rheinhochwasser und Hinterland bezw. 
dem Wasserstand im Hinterlande 2c. ab. Jst nämlich das zu colmatirende Bassin 
klein und durch hohe Traversen und Dämme eingesäumt, so wird es sich schnell und 
successive mit dem Steigen des Rheines füllen, daher ein rasches Durchströmen des 
Wassers unmöglich seim. Jst aber das Gebiet groß und kann zudem das Wasser 
vermöge hinreichenden Gefälles -- entfernte Mündunasstelle in den Fluß, wegen 
mangelnden Traversen 2c. leicht abfließen und dadurch stellenweise dessen Spiegei 
tief, viel unter dem Hochwasser liegen, 19 wird dadurch em rasches Durchfließen des 
Wassers durc die Durchläe, ein Ausjpülen des dieselben umgebenden Materials 
-- Sand, Kies =- gefördert, dem unter Umständen ein Zusammensturz folgen kann. 
Es geht aus dieser AuSeinandersezung hervor, daß man für die Construction der 
Durchlässe keine allgemein giltigen Regeln aufstellen kann, sondern daß dieselbe von 
den localen Verhältnissen abhängt. In den meisten Fällen wird die biSherige Bau- 
art genügen, selbstverständlich unter der Bedingung, daß die für gutes, solides Mauer- 
werk überall anerkannten Constructionsregeln beobachtet und berüsichtigt werden. 
Würde man das Mauerwerk statt troFen in Mörtel erstellen, wodurch die Bau- 
fosten nur eine unwesentliche Steigerung erlitten, jo wäre dies nach unserem Erachten 
angezeigter. Jn solchen Verhältnissen, wo wegen niedriger oder zu schwacher Binnen- 
dämme der Wasserstand zwischen denselben und den Wuhren nur eine beschränkte 
Höhe erreichen darf, ist es erforderlich, daß die Durchlässe mit Schützen, Schiebern 
versehen werden, um sie absperren zu können, wie dies bei den Colmationss<leußen 
auf der Schweizer Seite der Fall ijt. Es dürfte namentlich die Construction bei 
Trübbach für die berührten Fälle am besten passen. 
Daß al8dann das Mauerwerk unbedingt in Mörtel Zesezt werden müßte, braucht 
nicht besonders erwähnt zu werden. 
Die Beantwortung von Frage 9 kann wie folgt gefaßt werden: 
Die Experten sind nicht in der Lage anzugeben, welches in jedem einzelnen 
Falle der Grund des Zusammensturzes der Durchlässe ist, höchst wahrscheinlich ist 
er dem Umstande zuzuschreiben, daß von Seite der Accordanten oder Ausführenden 
bei deren Erstellung nicht sorgfältig vorgegangen, allgemein giltige Constructions- 
regeln für Erstellung von Tro>enmauerwerk nicht beachtet wurden, daß geeignete 
Bausteine fehlten, oder auch, was no< wahrscheinlicher ist, daß bei deren Zuschüt-
	        

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