terdamm sehr tief liegt und in Zukunft darauf verzichtet werden muß, durch Zuleitung schlick—
haltigen Rheinwassers dieses Hinterland der Verlandung zuzuführen. Indessen ist im Voran—
schlage hierauf keine Rücksicht genommen, weil dies eine Angelegenheit des Rheinkorrektions—
unternehmens bilden würde. Die erforderliche Masse betrüge 9800 mus.
— Von Profil 15 ab bis zur Mündung beträgt die Gesamtmasse des Erdaushubs 86,745 mo.
Unmittelbar vom Aushub in die Andämmung, also mit bloßem Quertransport werden
geschafft 49,445 ms8. Der Gesamtbedarf an Andämmung beträgt rund 65,465 mmẽ, daher
16,020 mns von entferntern Stellen zur Deckung beigeführt werden müssen.
An Grabungsmaterial verbleiben überschüssig 86,745 —65,4650 — 21,280 mse und zwar
ergibt sich dieser Ueberschuß zwischen Profil 150 und 2412. Dieser kann Verwendung finden
zur Ausfüllung des aufzulassenden alten Gerinnes und wie oben erwähnt, zur Erhöhung des
Grundstreifens zwischen Kanal und Hinterdamm.
Der Gesamkbedarf an Kies berechnet sich zu 18,235 m8. Hievon können durch Abschäl—
ung des Kiesmantels vom Gampriner Geleitdamm gedeckt werden 11,175 me, die bis ungefähr
Profil 31 zureichen, während das im untern Teil erforderliche Kies im Ausmaße von 7060 ms
aus dem Rhein gewonnen werden muß.
Neue Brücken werden notwendig bei Profil 20, 32 und Profil 40, an welch letzterer
Stelle der Ruggeller Querdamm zu durchschneiden ist. Die Brücken können ganz einfach ge—
halten werden, allenfalls in Eisenbeton, daher für jedes Objekt, nur geringe Beträge ausge—
worfen sind.
Eine sehr wichtige Angelegenheit bildet die Wasserentziehung, die den beiden Mühlen von
Gamprin und Ruggell droht. Entweder muß man die Mühlen ablösen oder ihnen wiederum
Wasser, eventuell Kraft zuleiten. Der im vorliegenden Projekte berücksichtigte Fall ist der, daß
für die Gampriner Mühle Entschädigung geleistet werde, weil ihr das Wasser auf alle Fälle
entzogen wird, während bei der Ruggeller Mühle, wenn man ihr durch eine in den neuen Damm
(allenfalls bei Profil 18) einzubauende Schleuße wiederum Wasser zuführt, eine Schmälerung
der Wasserkraft nicht zu befürchten steht.
Es wäre übrigens auch noch die Lösung denkbar, daß man für beide Werke genügend
Kraft zu erhalten trachte und sie auf elektrischem Wege verteile. Wenn der Mühlbach unter
Ruggell reguliert und vertieft würde, was ja auch von kulturellem Vorteil wäre und bei der
Regulierung der Binnengewässer im Ruggeller Gebiete ohnedies geschehen müßte, so könnte das
nutzbare Gefälle möglicherweise auf 3,0, sicher aber auf 21,2 m erhöht werden. Nach der im
August letzten Jahres vorgenommenen Messung beträgt die Wasserführung 600 1, daher bei
21/2 m Nutzgefälle und bei Verwendung eines guten Motors (mit 75 0/0 Nutzleistung) 15 effektive
Pferdekräfte zur Verfügung stünden. Möglicherweise würde es, wenn an die Regulierung des
Spiesgrabens geschritten würde, seitens Oesterreich gestattet werden, statt 0O,6 ms die doppelte
Menge aus dem Binnenkanale zuzuleiten. Dann steigert sich die verfügbare Kraft auf 30 HP
und es würde auch unter Berücksichtigung der Verluste durch Einschaltung elektrischer Motoren
und Leitungen, für beide Werke mehr Kraft sich ergeben, als worüber sie gegenwärtig verfügen.
Die Schlußfassung über diese Frage braucht nicht sofort zu erfolgen, weil die Gampriner
Mühle erst außer Tätigkeit zu setzen ist, wenn an die Regulierung des Kanals oberhalb Profil 15
Kunst⸗
bauten.