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“agegen räumt der landwirtschaftliche Verein der Herde-
buchabteilung Sitz und Stimme im Bereinsau3schusje wie
die übrigen Abteilungen ein; ferner steht das Organ des
[andwirtschaftlichen Vereins allen Publikationen der Herde-
buchgesellschaft unentgeltlich offen.
Bu ex 1006.
Vorstehende Statuten werden hiemit behördlich genehmigt.
Fürstliche Regierung
Vaduz, am 20. Februar 1006.
v. Zu der Maur,
fftl, Kabinetsrat.
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