Volltext: Protokoll über den gemeinschaftlichen Wuhraugenschein am Rhein längs dem Fürstenthum Liechtenstein und dem St. gallischen Bezirk Werdenberg

Einwendung gemacht, dagegen wird aber auch erwartet, daß 
das schiefe Leitwerk nicht weiter als bis zur Korrektionslinie ver- 
längert und diese dann genau eingehalten werde. 
Die Korrektionslinie bildet eine Gerade zwischen dem s, g. 
Kleintheilekopf und dem äußersten Wuhrfopf gegenüber der 
Symimündung und ist 205 Schweizerfuß vom ersten Kopf 
oberhalb dem Fahrkopf entfernt. 
Diese Linie ijt bei'm Wuhraugenschein genau ausgeste>t 
worden. "obst dieser Neubaute wird sich Rugell besonders noch 
bemühen, die Binnendämme zu verstärken und zu erhöhen und 
die übrigen Wuhre in gutem Zustande zu erhalten. 
Was in diesem Protokoll den schweizerischen Gemeinden be- 
sonders zur Pfliht gemacht wurde, nämlich für bessere und 
fleißigere Bepflanzung der verlandeten Stellen zu sorgen, darf 
auch den rechtseitigen fürstl. liechtensteinishen Gemeinden zur 
Beherzigung anempfohlen werden. 
Schließlich hat die Kommission hier nur no< den Wunsch 
und die Hoffnung niederzulegen , daß die beanträgten Bauten 
von den beidseitigen höhern Behörden genehmigt und die Ge- 
meinden mit Muth und Ausdauer dieselben an die Hand nehmen 
und ausführen weiden, was um so nothwendiger ist, als es sich 
auch im Laufe dieses Sommers gezeigt hat, daß nur günstige 
Zufälle in der Witterung größere Verheerungen abgewendet 
haben. 
Kommisfionelle Fertigung : 
Für das fürst!. liechtensteinische Für das Bauinspektorat des 
Regierungsamt in Vaduz: Kantons St. Gallen: 
(L. S.) Aiois Schauer, (L. S8.) Sefti, 
fürfil. Oberförster und k. f, Ingenieur, 
Landmesser.
	        

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