Einwendung gemacht, dagegen wird aber auch erwartet, daß
das schiefe Leitwerk nicht weiter als bis zur Korrektionslinie ver-
längert und diese dann genau eingehalten werde.
Die Korrektionslinie bildet eine Gerade zwischen dem s, g.
Kleintheilekopf und dem äußersten Wuhrfopf gegenüber der
Symimündung und ist 205 Schweizerfuß vom ersten Kopf
oberhalb dem Fahrkopf entfernt.
Diese Linie ijt bei'm Wuhraugenschein genau ausgeste>t
worden. "obst dieser Neubaute wird sich Rugell besonders noch
bemühen, die Binnendämme zu verstärken und zu erhöhen und
die übrigen Wuhre in gutem Zustande zu erhalten.
Was in diesem Protokoll den schweizerischen Gemeinden be-
sonders zur Pfliht gemacht wurde, nämlich für bessere und
fleißigere Bepflanzung der verlandeten Stellen zu sorgen, darf
auch den rechtseitigen fürstl. liechtensteinishen Gemeinden zur
Beherzigung anempfohlen werden.
Schließlich hat die Kommission hier nur no< den Wunsch
und die Hoffnung niederzulegen , daß die beanträgten Bauten
von den beidseitigen höhern Behörden genehmigt und die Ge-
meinden mit Muth und Ausdauer dieselben an die Hand nehmen
und ausführen weiden, was um so nothwendiger ist, als es sich
auch im Laufe dieses Sommers gezeigt hat, daß nur günstige
Zufälle in der Witterung größere Verheerungen abgewendet
haben.
Kommisfionelle Fertigung :
Für das fürst!. liechtensteinische Für das Bauinspektorat des
Regierungsamt in Vaduz: Kantons St. Gallen:
(L. S.) Aiois Schauer, (L. S8.) Sefti,
fürfil. Oberförster und k. f, Ingenieur,
Landmesser.