11. Der Verein wird mit geeigneten Mitteln anstreben, die
Eigenart des Landes zu erhalten
a) durch Schuß des Landschaftsbildes, der erhaltungs-
würdigen Sitten und Gebräuche ;
b) durch % lege der bodenständigen Bauweise, soweit sie
<arafteristisch und beachtenswert ist, und durch Erhal-
tung der bestehenden, historisch interessanten Bauten ;
ec) durch tunlichsten Schuß der Naturdenkmäler des Landes
111. Der Vorein wird die seiner Obsorge anvertraute Sum
lung liechtensteinischer Altertümer, für welche er einen
Konservator aufstellt, möglichst zu erweitern suchen.
8 3. Mitglied des Vereins kann jeder unbescholtene In-
und Ausländer werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vereins-
vorstand.
3 4, Die Einnahmen des Vereins bestehen :
2) in Jahresbeiträgen der Mitglieder ;
b) in treiwilligen Vergabungen aller Art.
Der Zahresbeitrag eines Mitgliedes beträgt 4 Kronen.
3 8. Der Verein versawmelt sich über Einberufung durch
den Vorstand ordentlicherweise alljährlich einmal und beschäf-
tigt sich dabei mit den in 8 2 bezeichneten Aufgaben, mit
der Anhörung von Vorträgen einzelner Mitglieder über ges
schichtliche und kulturhistorische Gegenstände und mit neil
Diskussion über dieselben.
8 - Jedes Mitglied des Vereins erhält ein Exemplar
des Jahrbuches unentgeltlich. Nichtmitglieder können das Jahr-
buch gegen HLezahlung eines vom Vereinsvorstande jeweils
-2 bestimmenden Preises erwerben.
". Der Verein wählt aus seiner Mitte einen Vorstand,
hend aus einem Vorsitzenden, einem Konservator, einem
» ad zwei anderen Mitgliedern. Dieser Borstand hat
Alüsse der Vereinsversammiung zu vollziehen und ins-