Volltext: Satzungen des Historischen Vereines für das Fürstentum Liechtenstein

11. Der Verein wird mit geeigneten Mitteln anstreben, die 
Eigenart des Landes zu erhalten 
a) durch Schuß des Landschaftsbildes, der erhaltungs- 
würdigen Sitten und Gebräuche ; 
b) durch % lege der bodenständigen Bauweise, soweit sie 
<arafteristisch und beachtenswert ist, und durch Erhal- 
tung der bestehenden, historisch interessanten Bauten ; 
ec) durch tunlichsten Schuß der Naturdenkmäler des Landes 
111. Der Vorein wird die seiner Obsorge anvertraute Sum 
lung liechtensteinischer Altertümer, für welche er einen 
Konservator aufstellt, möglichst zu erweitern suchen. 
8 3. Mitglied des Vereins kann jeder unbescholtene In- 
und Ausländer werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. 
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vereins- 
vorstand. 
3 4, Die Einnahmen des Vereins bestehen : 
2) in Jahresbeiträgen der Mitglieder ; 
b) in treiwilligen Vergabungen aller Art. 
Der Zahresbeitrag eines Mitgliedes beträgt 4 Kronen. 
3 8. Der Verein versawmelt sich über Einberufung durch 
den Vorstand ordentlicherweise alljährlich einmal und beschäf- 
tigt sich dabei mit den in 8 2 bezeichneten Aufgaben, mit 
der Anhörung von Vorträgen einzelner Mitglieder über ges 
schichtliche und kulturhistorische Gegenstände und mit neil 
Diskussion über dieselben. 
8 - Jedes Mitglied des Vereins erhält ein Exemplar 
des Jahrbuches unentgeltlich. Nichtmitglieder können das Jahr- 
buch gegen HLezahlung eines vom Vereinsvorstande jeweils 
-2 bestimmenden Preises erwerben. 
". Der Verein wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, 
hend aus einem Vorsitzenden, einem Konservator, einem 
» ad zwei anderen Mitgliedern. Dieser Borstand hat 
Alüsse der Vereinsversammiung zu vollziehen und ins-
	        

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