Volltext: Gutachten des Bauleiters der internat. Rheinregulierung k.k. Baurates F. Krapf über die Zulässigkeit der Ableitung der liechtenst. Binnengewässer auf öster. Gebiet

Gutachten 
des Bauleiters der internationalen Rheinregulierung 
k. k. Baurates F. Krapf 
über die Zulässigkeit der Ableitung der 
[ieHtensteinil ben Binnengewälser 
auf ödsterreich. Gebiet. 
Mit Bezug auf den anher zur Aeußerung übermittelten Bericht des. Ober-Jngenieurs 
Herrn Wey üver die Ausführung eines Binnenkanales auf österr. und liechtensteinischem 
Gebiete beehre ich mich folgendes Gutachten abznaeben. 
Vor allem yt zu beachten, daß der projyektierte Liechtenstein sche Binnenkanal kein Ehorokter des 
bloßer Entwässerur* nal fein würde, da or mehrere G““va234.-% 0 04 ."s den 7 5 
Angaben auf S. 5. 8 und 42 geht hervor, daß zwischen Bör2or8 und niesen nex Wild Wniseriaufts: 
haustobel und der Rüfitobel, unterhalb Vaduz die Mühlehotzrü;e - v*fatemn. 2 beiden 
ersten Rüfen h&'t Wen nicht für bedenklich, indessen set die Mühlehol-"*: ein sehr wildes, 
geschiebereiches Gewähyjer, was auch jedem, der einmal die Straße gegen Vaduz zu gewandert 
ist, als eine Thatsache erscheinen muß und wovon auch Wey S. 5 gebührend Notiz nimmt. 
„Wenn auch anzunehmen ist“, heißt es dort, „daß Vorkehren getroffen werden, um ein 
weiteres Boxrdringen derselben zu verhindern, jo darf doch nicht vergessen werden, daß wir 
25 mit Kräften. der Natur zu thun haben, denen nicht so leicht Einhalt geboten werden 
fann, so daß die Wiederkehr ähnlicher Ereignisse nicht al8 ganz ausgeschlossen betrachtet 
werden kann“ M'r persönlich sind die Verhältnisse dortselbst nicht näher bekannt, ich weiß 
denmach auch nicht, ob dieje Rüfe zu jenen zählt, deren Geschiebelieferung der Mensch nicht 
Einhalt zu gebieten vermag. Jedenfalls würden die Wildbachverbauungsarbeiten wegen der 
außerordentlichen Steilheit des Gebirgs8hanges sehr schwierig sein und die Interessenten 
dürften sich also darauf beschränken müssen, Bauten zur Zurückhaltung der Geschiebe auf 
dem Schuttkegel selbst auszuführen. So abseihen läßt sich indessen das Wasser nicht, um 
auch den Abfluß der kleinen Geschiebe, des Sandes und Schlammes in den Kanal zu ver- 
hindern. Dasselbe dürfte wohl, wenn auch in geringerm Maße, bei den obern zwei Rüfen 
der Fall sein. Zudem werden auch noch andere Bergwässer in den neuen Kanal münden, 
die diesem bei jeder Wasseranschwellung Sand und Schlamm genug zuführen. 
Nach diesem Hinweise muß man also zur Ueberzengung gelangen, daß man es nicht mit 
einem bloßen <ntkwässerungskanale, sondern mit einem Flußgraben zu thun hätte, der Geschiebe, 
Sand und S<hlamm in Menge führen wird.
	        

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