Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

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Armenpfleger bestellt; diese Aufgaben werden durch 
einen in der Verwaltung der fürstlichen Regierung 
stehenden Landesarmenfonds, dessen jährliche Zinsen 
nach Maßgabe der Bevölkerungszahl den Gemeinden 
zukommen, wesentlich erleichtert. Im Lande befinden 
sich fünf gut eingerichtete öffentliche Armen- und 
Krankenanstalten zu Vaduz, Schaan, Triesen, Eschen 
und Mauren, in welchen barmherzige Schwestern 
wirken. 
Für Schulzwecke besteht ein (gegenwärtig zur 
Bestreitung der Pensionen des Lehrpersonales gewid- 
meter) landschaftlicher Schulfonds und für wohltätige 
Zwecke ein von Sr. Durchlaucht dem gegenwärtig 
regierenden Fürsten durch eine bedeutende Schenkung 
begründeter „Wohltätigkeitsfonds“, dessen Zinsen nach 
dem hiefür maßgebenden Statute vom 20. Mai 1887 
jährlich zu allgemeinen, über den Rahmen der 
Gemeindearmenpflege hinausgehenden Humanitäts- 
zwecken, z. B. zur Unterbringung von Waisen- 
kindern, Kretins und Irrsinnigen, zur Erziehung von 
Taubstummen und Blinden, zu Stipendien behufs Er- 
lernung einer Profession u. dgl., verwendet werden. 
In der Festsitzung des Landtages zu Ehren des 
50 jährigen Regierungsjubiläums Sr. Durchlaucht des 
Landesfürsten am 20. Oktober 1908 wurde ein land- 
schaftlicher Irrenfürsorgefonds mit einem Be- 
trage von 40.000 K gegründet und dem bestehenden 
landschaftlichen Feuerwehrfonds eine Dotation von 
10.000 K aus Landesmitteln zugewendet.
	        

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