71
Armenpfleger bestellt; diese Aufgaben werden durch
einen in der Verwaltung der fürstlichen Regierung
stehenden Landesarmenfonds, dessen jährliche Zinsen
nach Maßgabe der Bevölkerungszahl den Gemeinden
zukommen, wesentlich erleichtert. Im Lande befinden
sich fünf gut eingerichtete öffentliche Armen- und
Krankenanstalten zu Vaduz, Schaan, Triesen, Eschen
und Mauren, in welchen barmherzige Schwestern
wirken.
Für Schulzwecke besteht ein (gegenwärtig zur
Bestreitung der Pensionen des Lehrpersonales gewid-
meter) landschaftlicher Schulfonds und für wohltätige
Zwecke ein von Sr. Durchlaucht dem gegenwärtig
regierenden Fürsten durch eine bedeutende Schenkung
begründeter „Wohltätigkeitsfonds“, dessen Zinsen nach
dem hiefür maßgebenden Statute vom 20. Mai 1887
jährlich zu allgemeinen, über den Rahmen der
Gemeindearmenpflege hinausgehenden Humanitäts-
zwecken, z. B. zur Unterbringung von Waisen-
kindern, Kretins und Irrsinnigen, zur Erziehung von
Taubstummen und Blinden, zu Stipendien behufs Er-
lernung einer Profession u. dgl., verwendet werden.
In der Festsitzung des Landtages zu Ehren des
50 jährigen Regierungsjubiläums Sr. Durchlaucht des
Landesfürsten am 20. Oktober 1908 wurde ein land-
schaftlicher Irrenfürsorgefonds mit einem Be-
trage von 40.000 K gegründet und dem bestehenden
landschaftlichen Feuerwehrfonds eine Dotation von
10.000 K aus Landesmitteln zugewendet.