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stein liegt übrigens auch der Schienengürtel der
schweizerischen Bundesbahnen und es können die
dem Fürstentume zunächst gelegenen Stationen Buchs-
Rheintal, Sevelen, Trübbach, Haag und Salez von
den Rheinbrücken aus leicht erreicht werden.
Die Verordnung der fürstlichen Regierung vom
10. Juni 1906 (L. G. Bl. Nr. 2) regelt den Betrieb
von Automobilen und Motorrädern.
Für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen wurden
dureh Verordnung vom 17. Juni 1911, L. G. Bl. Nr. 2,
bestimmte Taxen. vorgeschrieben.
Bevölkerung.
Das Fürstentum Liechtenstein hat, wenn yon
einem ganz geringen Bruchteil von Italienern und Pro-
testanten abgesehen wird, eine durchgehends deutsche
und katholische Bevölkerung von insgesamt mehr als
10.000 Köpfen. Das Land gehört seit den ältesten
Zeiten zum Sprengel des Bistums Chur, die Geistlich-
keit des Landes bildet ein eigenes Kapitel unter einem
bischöflichen Landesvikar. Die Bevölkerung spricht
die alemannische Mundart; die im 14. Jahrhundert
eingewanderten Walser oder Walliser am Triesen-
berg haben jedoch in ihrem Dialekt (wie auch sonst
in manchen Lebensgewohnheiten) vielfach ihre Eigen-
art bewahrt.
Die ursprünglichen Einwohner waren Rätier und
bildeten als solche einen Teil des großen Volks-
IF