Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

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stein liegt übrigens auch der Schienengürtel der 
schweizerischen Bundesbahnen und es können die 
dem Fürstentume zunächst gelegenen Stationen Buchs- 
Rheintal, Sevelen, Trübbach, Haag und Salez von 
den Rheinbrücken aus leicht erreicht werden. 
Die Verordnung der fürstlichen Regierung vom 
10. Juni 1906 (L. G. Bl. Nr. 2) regelt den Betrieb 
von Automobilen und Motorrädern. 
Für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen wurden 
dureh Verordnung vom 17. Juni 1911, L. G. Bl. Nr. 2, 
bestimmte Taxen. vorgeschrieben. 
Bevölkerung. 
Das Fürstentum Liechtenstein hat, wenn yon 
einem ganz geringen Bruchteil von Italienern und Pro- 
testanten abgesehen wird, eine durchgehends deutsche 
und katholische Bevölkerung von insgesamt mehr als 
10.000 Köpfen. Das Land gehört seit den ältesten 
Zeiten zum Sprengel des Bistums Chur, die Geistlich- 
keit des Landes bildet ein eigenes Kapitel unter einem 
bischöflichen Landesvikar. Die Bevölkerung spricht 
die alemannische Mundart; die im 14. Jahrhundert 
eingewanderten Walser oder Walliser am Triesen- 
berg haben jedoch in ihrem Dialekt (wie auch sonst 
in manchen Lebensgewohnheiten) vielfach ihre Eigen- 
art bewahrt. 
Die ursprünglichen Einwohner waren Rätier und 
bildeten als solche einen Teil des großen Volks- 
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