Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

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10. Mai 1654 erfolgten kinderlosen Absterben der Besitz von 
Ullersdorf an seinen Bruder und Herrn von Wiesenberg, Pfemysl, 
überging. Dieser verkaufte die Güter um 170.000. an den Grafen 
Johann v. Rotal, nahm sie aber von diesem gegen das: Gut 
Johrnsdorf und eine bestimmte Geldsumme wieder zurück und 
hinterließ sie seinen Söhnen Karl, Heinrich und Pfiemysl; deren 
letzterer von dem älteren Bruder dessen Hälfte mittels Ver- 
trages vom 18. Juni 1645 abgetreten erhielt und den ganzen 
Besitz seinen zwei minderjährigen Söhnen Franz Anton und 
Johann Joachim hinterließ. Nachdem diese großjährig ge- 
worden, teilten. sie sich am 11. November 1689 ‚dergestalt, daß 
der jüngere Johann Joachim Ullersdorf mit Johrnsdorf und 
Kröneshof übernahm, späterhin jedoch von dem Bruder auch 
Wiesenberg erkaufte und den ganzen Besitz im letzten Willen 
vom 12. Mai 1716 seinem einzigen Sohne Johann Ludwig 
in der Art zudachte, daß des. Testators nachgelassene Witwe 
im Genuß von Ullersdorf lebenslänglich verbleiben sollte. 
Der genannte Johann Ludwig starb am 11. Mai 1761 ohne 
Testament und seine drei Söhne, Johann Karl, Ludwig Anton 
und Josef Karl teilten. sich am 30. August 1761 in den Nach- 
laß dergestalt, daß der erste Wiesenberg, der zweite Ullersdorf 
und der jüngste die Güter Blauda, Krumpisch und Johrnsdorf 
übernahm. worauf Graf Ludwig Anton die Herrschaft Groß- 
Ullersdorf unterm 26. August 1802 an die Vormundschaft des 
damals minderjährigen Fürsten Karl von und zu Liechten- 
stein verkaufte. Nach dem Ableben des Fürsten Karl (Franz 
Anton) im Jahre 1865 überging Ullersdorf als Allod in den Be- 
sitz seines ältesten Sohnes Karl (Rudolf), welcher unvermählt 
geblieben war und nach dem Tode desselben; 16. Januar 1899, 
an dessen Bruder Rudolf Fürsten von und zu Liechten- 
stein. Fürst Rudolf, der als Bailli des Malteserordens unver- 
mählt war, traf als letzter Erbe der Secundogenitur mit den 
durchlauchtigsten Agnaten des fürstlichen Hauses unterm 
8. September 1900 ein Familienübereinkommen, nach welchem 
die Fideikommißgüter Mähr.-Kromau und Budkau in 'sein frei- 
vererbliches Eigentum übergingen, wogegen er im Tauschwege 
die landtäfliche Herrschaft Groß-Ullersdorf (L. E. Z. 78) dem 
fürstlich Liechtensteinschen Secundogenitur - Fideikommisse 
widmete. Dieses Familienübereinkommen erhielt unterm 2. Juli 
1901 die fideikommißbehördliche Genehmigung. Hochverdient 
um Kaiser und Reich, und ausgezeichnet durch Edelmut und 
Herzensgüte, verschied Fürst Rudolf am 15. Dezember 1908 
auf seinem Schlosse Mähr.-Kromau. ‘woselbst er in der Familien-
	        

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