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Gut Rabensburg
in Niederösterreich.
Polit. Bezirk: Mistelbach und Unter-Gänserndorf. Gerichts-
bezirk: Feldsberg, Poistorf und Zistersdorf.
Gesamtarea 6,839-19 Hektar.
Gesamte direkte Steuern und Fondszuschläge 77.406 K,
Gemeinde- und andere Umlagen 16.278 K.
Geschichte. Die Herrschaft Rabensburg ist eine jener
Domänen, welche seit den ältesten Zeiten sich im Besitze des
durchlauchigsten Fürstenhauses befinden. Im Jahre 1385 kaufte
nämlich Johann von Liechtenstein von Ulrich und Hans
Zelking die Feste Rabensburg, das Gericht, alle Fischweide,
Mühlrecht und was sonst zu derselben gehörig war. Im Jahre
1452 fiel der Besitz an Johann V. und Heinrich VII. von
Liechtenstein, 1504 an Hartmann I., 1540 an seinen Sohn
Georg Hartmann und 1570 an des letzteren Sohn Georg
Erasmus (einem jüngeren Bruder Hartmanns II). Nach
seinem Tode (1591) erbte sein Besitztum, und zwar die Herr-
schaft Rabensburg mit allen Hoheiten, den Markt Bernhardsthal,
die Herrschaft Hohenau (und allem sonstigen Zubehör von
Herrlichkeiten und Nutzungen in Absdorf, Hausbrunn, Paltern-
dorf, Lichtenwarth, Dobermannsdorf, Ringelsdorf u. a.), sein
jüngerer Bruder Johann Septimus (1558—1595). Nach der
Erbeinigung vom 23. Juli 1598 fiel Rabensburg und Hohenau
an Maximilian (Hartmanns II. vierter, von den überlebenden
aber der zweite Sohn).
Maximilian wurde infolge seiner hervorragenden Ver-
dienste um Kaiser und Staat gleichzeitig mit seinem Bruder
Gundacker am 12. September 1623 in den Fürstenstand
erhoben. Im Jahre 1628, am 24. November, wurde noch einmal
dem Hofkammerpräsidenten und den Räten in Erinnerung
gebracht, daß Se. Majestät die Herren Maximilian und
Gundacker von Liechtenstein in Anbetracht ihres ur-
alten herrlichen Geschlechtes, der ansehnlichen Verdienste
sowohl von ihnen, wie ihren Vorfahren, gleich ihrem Bruder
weiland Fürsten Karl, samt ihren Erben und Successoren „in
den Stand, Ehr- und Würden des heil. Reichs Fürsten
mit allen und jeglichen Gnaden, Freiheiten, Ehren, Würden,