Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

(mit Ausschluss- jener für die Güter). 
Als oberste Hofbehörde für die gesamten Agenden 
des fürstlichen Hauses fungiert die 
Hofkanzlei in Wien 
(I. Minoritenplatz 4). 
Bevollmächtigter Hofrat: 
J. Dr. Hermann Edler v. Hampe, Ritter des österr. 
kaiserl. Leopold-Ordens und des Ordens der Eisernen 
Krone II. Klasse ete. 
(Die Hofkanzlei als Zentral- Güteradministration siehe 
beim Abschnitt „Güterschematismus“). 
Kabinettsrat: 
Karl v. In der Maur’auf Strelburg und zu Freifeld, 
Tiroler Landstand, Komtur des kais. österr. Franz 
Joseph-Ordens, Besitzer der Jubiläumsmedaille für 
k. k. Zivilstaatsbedienstete etc. (derzeit beauftragt 
mit der einstweiligen Versehung der Geschäfte des fürst- 
lichen Landesverwesers in Vaduz).
	        

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