Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

leiter) jene Geschäfte besorgt, welche sich auf die Aus- 
führung der Betriebsarbeiten beziehen; diese Dienstes- 
stufe ist daher die exekutive oder vollziehende Ver- 
waltungsstelle; 3. den Schutzbezirk, in welchem 
die Schutzmannschaft (Forstwarte, Waldaufseher und 
Heger) den Schutz ausüben, sich aber auch bei den 
Hilfsgeschäften betätigen. Je nach der Größe einzelner 
Güter kommen mitunter kleinere Abweichungen von 
dieser Diensteinrichtung vor. 
Den Forstämtern und großen Revieren sind Ad- 
junkten (auch Forstgehilfen) beigegeben. 
Die Materialkontrolle in den Forstamts- 
bezirken wird teils durch technische Forstkontrollore, 
teils durch kontrollierende Beamte (Forstkontrollore, kon- 
trollierende Förster), welche gleichzeitig Reviersverweser 
(Betriebsführer) sind, besorgt. Den technischen Forst- 
kontrolloren ist kein Revier zugewiesen, dagegen Oob- 
liegt denselben außer der Materialkontrolle insbesondere 
die Führung der laufenden Forsteinrichtungsarbeiten und 
die Lohnauszahlung. 
Der Inspektionsdienst für die gesamte Forstverwal- 
tung wird durch die Forstdirektion ausgeübt. 
Der forstliche Verwaltungsorganismus besteht somit 
aus der Forstdirektion, der Forsteinrichtungskanzlei und 
25 Forstämtern (einschließlich Vaduz) für die lokale 
Verwaltung. 
iAQ
	        

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