F. Darstellung
der Forstdiensteinrichtung.
Die Zentralverwaltung für den gesamten fürst-
lichen Forstbesitz führt in unmittelbarer Beziehung
zu Sr. Durchlaucht und der fürstlichen Hofkanzlei die
fürstliche Forstdirektion in Olmütz mit einem Ober-
forstrat an der Spitze.
Der fürstliche Oberforstrat ist Vorstand der Forst-
direktion und führt zugleich die Oberleitung der Forst-
einrichtung.
Die Forsteinrichtungskanzlei besorgt die Begrenzung,
Vermessung, Kartierung und Betriebseinrichtung für den
gesamten fürstlichen Forstbesitz, sowie die Überprüfung
der jährlichen Forstkulturs- und Holzungsanträge und
Nachweise und der anderen technischen Eingaben.
In Hinsicht auf die Einrichtung des äußeren Forst-
dienstes besteht in der fürstlichen Güterregie das
sogenannte „Forstamts- oder Forstmeistersystem“, für
welches die Einheit der Eigentumsrechts- und Nutzungs-
verhältnisse des Gutskörpers (Domäne oder Herr-
schaft) besonders maßgebend ist.
Diese Einrichtung umfaßt drei Hauptstufen des
Dienstes, und zwar: 1. das Forstamt (Verwaltungs-
bezirk), das sich aus mehreren Revieren zusammensetzt
und welchem ein Forstamtsleiter (Forstmeister oder Ober-
förster) vorsteht; diesem obliegt der Entwurf und die
Leitung der Betriebsarbeiten; das Forstamt ist daher
die disponierende Verwaltungsstelle; 2. das Revier
(der Betriebsbezirk), in welchem ein Förster (Revier-