Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

F. Darstellung 
der Forstdiensteinrichtung. 
Die Zentralverwaltung für den gesamten fürst- 
lichen Forstbesitz führt in unmittelbarer Beziehung 
zu Sr. Durchlaucht und der fürstlichen Hofkanzlei die 
fürstliche Forstdirektion in Olmütz mit einem Ober- 
forstrat an der Spitze. 
Der fürstliche Oberforstrat ist Vorstand der Forst- 
direktion und führt zugleich die Oberleitung der Forst- 
einrichtung. 
Die Forsteinrichtungskanzlei besorgt die Begrenzung, 
Vermessung, Kartierung und Betriebseinrichtung für den 
gesamten fürstlichen Forstbesitz, sowie die Überprüfung 
der jährlichen Forstkulturs- und Holzungsanträge und 
Nachweise und der anderen technischen Eingaben. 
In Hinsicht auf die Einrichtung des äußeren Forst- 
dienstes besteht in der fürstlichen Güterregie das 
sogenannte „Forstamts- oder Forstmeistersystem“, für 
welches die Einheit der Eigentumsrechts- und Nutzungs- 
verhältnisse des Gutskörpers (Domäne oder Herr- 
schaft) besonders maßgebend ist. 
Diese Einrichtung umfaßt drei Hauptstufen des 
Dienstes, und zwar: 1. das Forstamt (Verwaltungs- 
bezirk), das sich aus mehreren Revieren zusammensetzt 
und welchem ein Forstamtsleiter (Forstmeister oder Ober- 
förster) vorsteht; diesem obliegt der Entwurf und die 
Leitung der Betriebsarbeiten; das Forstamt ist daher 
die disponierende Verwaltungsstelle; 2. das Revier 
(der Betriebsbezirk), in welchem ein Förster (Revier-
	        

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