Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

Versicherung der land- und forstwirtschaftlichen 
Arbeiter. 
Außer den auf den Gütern bestehenden sieben Unter- 
stützungsfonds und zehn fürstlichen Spitälern, welche 
die Unterstützung und Versorgung würdiger Armer von 
den fürstlichen Gütern bezwecken, wurde über höchste 
Anordnung Seiner Durchlaucht auf sämtlichen fürst- 
lichen Gütern die freiwillige Unfallversicherung der 
sämtlichen Gesindepersonen und Arbeiter, welche nach 
dem bestehenden Unfallversicherungsgesetze zu einer Ver- 
sicherung bisher nicht verpflichtet waren, vom 1. Juli 1899 
an eingeführt. , 
Diese freiwillige Versicherung wurde vom 1. Juli 1901 
in eigene Regie übernommen. 
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