Versicherung der land- und forstwirtschaftlichen
Arbeiter.
Außer den auf den Gütern bestehenden sieben Unter-
stützungsfonds und zehn fürstlichen Spitälern, welche
die Unterstützung und Versorgung würdiger Armer von
den fürstlichen Gütern bezwecken, wurde über höchste
Anordnung Seiner Durchlaucht auf sämtlichen fürst-
lichen Gütern die freiwillige Unfallversicherung der
sämtlichen Gesindepersonen und Arbeiter, welche nach
dem bestehenden Unfallversicherungsgesetze zu einer Ver-
sicherung bisher nicht verpflichtet waren, vom 1. Juli 1899
an eingeführt. ,
Diese freiwillige Versicherung wurde vom 1. Juli 1901
in eigene Regie übernommen.
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