Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

zu helfen. Es muß daher die mitunter sogar in ernsten 
Werken vorkommende Behauptung über Fortdauer 
des Kriegszustandes zwischen Liechtensteinund Preußen 
in das Bereich der Erfindungen verwiesen werden ; 
denn abgesehen von obigen Tatsachen, hat Preußen 
schon seit 1867 den regelmäßigen diplomatischen Ver- 
kehr mit Liechtenstein wieder aufgenommen *). 
Infolge der Auflösung des Deutschen Bundes 
wurde Liechtenstein seiner Pflichten als Bundesmit- 
glied enthoben und ist seither einem Staatenbunde 
nicht angeschlossen, steht aber in engen, durch Staats- 
verträge und sonstige Übereinkommen geregelten Be- 
ziehungen zu Österreich. Das Militärkontingent wurde 
1868 aufgelöst, und seither ist die Bevölkerung des 
Fürstentums von Militärlasten vollständig frei. 
Se. Durchlaucht besuchte wiederholt das Land. 
Unter seiner nunmehr 55 jährigen Regierung hat das 
Fürstentum — dank der nie ermüdenden edlen Für- 
sorge des Landesherrn mit Hilfe einer verständnis- 
vollen Administration und unter bereitwilliger Mit- 
wirkung der verfassungsmäßigen Faktoren — auf 
allen Gebieten der Kultur einen ganz ungeahnten 
Aufschwung genommen, welchen derjenige voll zu 
würdigen weiß, der die gegenwärtigen Zustände mit 
') Vgl. die Darstellung dieser geschichtlichen Tatsachen 
in den zwei Schriften K. v. In der Maurs: „Die Gründung 
des Fürstentums Liechtenstein.“ Vaduz 1902, S. 35 und 36, 
und „Johann II. Fürst von Liechtenstein“. Vaduz 1908, S. 18 
und 19. 
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