Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

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Fürst Johann I. am 20. April 1836 zu Wien, nahezu 
76 Jahre alt, aus dem Leben. Ihm folgte in der 
Regierung sein ältester Sohn Alois IL. (geboren am 
26. Mai 1776), der wiederholt das Land besuchte. 
Väterlich besorgt um das Wohl seiner Untertanen, 
erließ er eine Reihe nützlicher Gesetze; insbesondere 
kam unter ihm im Jahre 1852 der Zollvertrag mit 
Österreich zustande, der seither regelmäßig erneuert 
wurde und dem Lande ein sicheres Einkommen ge- 
währleistet. Hochverdient als Staatsmann, starb Fürst 
Alois II. am 12. November 1858, worauf Se. Durch- 
laucht der gegenwärtig regierende Fürst Johann IL. 
als Majoratsherr die Regierung des Fürstentums und 
des fürstlichen Hauses antrat. 
Am 26. September 1862 gewährte Se. Durch- 
laucht dem Lande eine fürstliche Gabe von großer 
Bedeutung, nämlich eine neue Verfassung. Durch 
dieselbe wurde den Vertretern des Volkes eine ent- 
sprechende Einflußnahme auf die Gesetzgebung und 
auf die innere Verwaltung des Fürstentums zuerkannt. 
Auch eine zeitgemäße Organisation der Staatsbehörden 
wurde durchgeführt und das Gerichtswesen von der 
Verwaltung getrennt. 
Im Kriegsjahre 1866 wurde das Liechtensteinische 
Bundeskontingent -:weder gegen Preußen noch gegen 
Italien aufgestellt, sondern hatte gemäß der von der 
Bundesversammlung gebilligten Anordnung des Landes- 
fürsten die Aufgabe, die über Tirols Grenzen feindlich 
eingedrungenen Garibaldischen Freischaren abwehren 
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