Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

viel durch die damaligen Kriegsereignisse, durch 
häufige Durchzüge und militärische Bewegungen 
österreichischer, französischer und russischer Truppen 
zu leiden. Nach dem Tode des Fürsten Alois I. am 
24. März 1805 folgte ihm in der Regierung sein 1760 
geborener Bruder Johann I., ein Mann von hervor- 
ragenden Gaben des Geistes und Herzens. Seit 1815 
war Liechtenstein Mitglied des Deutschen Bundes, 
dem es bis zu dessen im Jahre 1866 erfolgten Auf- 
lösung angehörte. Nach Artikel 13 der Deutschen 
Bundesakte sollte in jedem Bundesstaate eine land- 
ständische Verfassung bestehen. Diese Bestimmung 
führte Fürst Johann I. durch die Verfassung vom 
9. November 1818 aus, welche eine Vertretung des 
Landes aus der Geistlichkeit und der Landmann- 
schaft heryorgehen ließ. Auch sonst wurden während 
seiner Regierungszeit wichtige Gesetze erlassen und 
das Wohl des Landes fördernde Einrichtungen ge- 
schaffen *). 
Nach vielen glänzenden Waffentaten für Oster- 
reichs und Deutschlands Ehre und Freiheit schied 
1) Vgl. Karl v. In der Maur, „Feldmarschall Johann Fürst 
von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum“. 
Vaduz 1906. In dieser Schrift Liefert der Verfasser auf Grund 
archivalischer Forschungen eine eingehende Darstellung der 
Bedeutung und der Tätigkeit des Fürsten für das Land, wo- 
durch viele in Kaisers „Geschichte des Fürstentums Liechten- 
stein“ enthaltene ungenaue und einseitige Angaben berichtigt 
und klargelegt werden. 
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