Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

von Liechtenstein, k. k. Obersthofmeister und 
Wirklicher Geh. Rat, die bisher zum schwäbischen 
Kreise gehörige Grafschaft Vaduz und Freiherrschaft 
Schellenberg zu einem unmittelbaren Reichsfürsten- 
tume und bewilligte die Abänderung des Namens in 
jenen eines Fürstentums Liechtenstein. Fürst 
Anton Florian starb am 11. Oktober 1721 zu Wien; 
sein Sohn Josef Johann Adam (geb. am 27. Mai 1690) 
trat 1721 die Regierung an und erhielt im Jahre 1723 
die neuerliche Bestätigung über Sitz und Stimme im 
Reichsfürstenkollegium. 
Fürst Josef Johann starb nach elfjähriger Re- 
gierung bereits am 17. Dezember 1732 mit Hinter- 
lassung eines einzigen, 1724 geborenen Sohnes 
Johann Karl, welcher zunächst unter die Vor- 
mundschaft des Fürsten Wenzel kam, nach erreichter 
Großjährigkeit 1745 zur Regierung gelangte, aber 
schon 1748 mit Tod abging, wodurch die Linie des 
Fürsten Anton Florian im Mannesstamme ausstarb. 
Die Primogenitur samt dem KReichsfürstentume 
Liechtenstein fel nun 1748 an den Fürsten Josef 
Wenzel, der sich in der Kriegsgeschichte Österreichs 
einen glänzenden Namen erworben. Hochgeehrt vom 
Kaiserhause und von ganz Österreich, für das er ge- 
kämpft, endete er seine ruhmvolle Laufbahn am 
10. Februar 1772 im 76. Lebensjahre. Ihm folgte in 
der Regierung sein Neffe Fürst Franz Josef und 
da auch dieser bald starb, dessen Sohn Fürst Alois I. 
(1781). In den Jahren 1797 bis 1800 hatte das Land 
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