Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

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von 290.000 fl., Bistrau jedoch auf 234.000 fl. ver- 
anschlagt wurde, so daß dem Grafen noch ein Über- 
schuß von 56.000 fi. verblieb. Kaiser Josef I. hatte 
unterm 23. November 1708 bereits die Genehmigung 
zur Übertragung des auf der Reichsgrafschaft Vaduz 
und der Herrschaft Schellenberg haftenden Kaspar 
Graf von Hohenembsischen Fideikommisses auf Bistrau 
erteilt und bewilligte auch laut Resolution vom 
30: Jänner 1710 den oben erwähnten Herrschafts- 
tausch, beziehungsweise Kauf. Am 22. Februar 1712 
wurde der Vertrag tatsächlich abgeschlossen und am 
7. März 1712 die kaiserliche Bestätigung dieses Kaufes 
erteilt. Am 9. Juni 1712 wurde die Herrschaft dem 
neuen Besitzer eingeantwortet und die Huldigung 
geleistet. Das Haus Liechtenstein, welches bereits 
reichsfürstlichen Rang und Titel hatte, hatte nunmehr 
auch ein Reichsland_ erworben. 
Dem Fürsten Hans Adam, welcher als der 
eigentliche Begründer _ des nachherigen 
Reichsfürstentums Liechtenstein anzu- 
sehen ist, war es leider nicht beschieden, den Er- 
folg seiner Bestrebungen lang zu überleben ; er starb 
schon am 16. Juni 1712, also wenige Tage nachdem 
ihm in _ Vaduz gehuldigt worden war. Er war eın 
ausgezeichneter Administrator des Familien besitzes 
und ein besonderer _Förderer der schönen Künste. 
Kaiser Karl VI. erhob mittels des zu Wien 
unterm 23. Jänner_1719 ausgefertigten Palatinats- 
diploms für den Fürsten Anton_Florian
	        

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