Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

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stenthum Liechteustein“ein' Staatsvertkäg! über die längs der 
beidseitigen Rheingrenze "einzuhaltenden "U7ex 2 und Wüthtr- 
linienunterhandelt und am 27: September 1847) beziehungs- 
weise am 23. Febrüar 1848, beiderseits genöhmigtwordenift. 
"IRL. 
Da8R hebnmwubr wescminl'benP er us. ASB 
Ende 1853. 7 :e Bunde svenfössung von 1848. Der 
Axt..24 dorselben. Voheraagn2. ollon. Ille au.den 
Bund. “"weschweizerischen Rheinzölle auf St. Gal 
lisc<em Gebiet. 29 oi<lußdes Sf. Gallischen Großen 
Räathes vom 28-Fshruar 1243, € „dgenöyjis<er Ex- 
pertenberiht vm *-. Dfiahor 1849 Über de Kor- 
rektionspro““" >, Meno sachbezügliche Unterhem“nd- 
lungen wr“ 2 exvämgg=" andern Kantonen und 
Staaten." * „oe <t. Gai sche Regierung erhält hie- 
zu Ermäctigung vom Bund. Oesterreich vor 1848 
entgeaenkommend,; suspendirt nächher..die Verfol- 
gung, dier Korvektiiomwsvrojekto, Neue Rheinnoth. 
Wuhrausgäben döxiMheingemeinden und des Kan- 
tons. Expertenberiht von Ebel, Sauerbe> und 
Laniceca von. 1852. „Petition der Rheingemeinden 
an die Bundesvorsammung und Rheinüberschwem- 
mungen von 1853. Sübsidienbeschluß der Bundes- 
versammlunz vom 5; August 1853. Rheinaugen- 
schein der Ständeräthlihen Kommission, 
Mit dem Eintritt der neuen sc<weizeris<en Bundesver- 
fassung wuchs die Hoffnung der Freunde und Beförderer 
einer durchgreifenden Regulirung des Rheins. Derselbe 
war nun die Landesgrenze des neuen, mit bedeutenden Ein- 
nahmsquellen «den Zoll; und Posterträgnissen der ganzen 
Eidgenossensc<aftausgesteuerten Bundes staates geworden. 
Mit dem 1. Februar 1850 trat dex Bund in Vesitz und
	        

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