Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

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Wuhrinspektorat, wel<hes die Hinterliegenden Könfiirrenz- 
gemeinden im Rheinthal zu bestellen wie berechtiät „so ver- 
pflichtet waren, in der Weise, wie 2-3 geschab, spurlos ver- 
schwinden lies, und daß *hiemit in BVorbindung gleichzeitig 
das' von Bälzach u“ 5 Verne> verwaltete, alte Uferschutz- 
fapital von 3000 fl. im Jahre 1835, bezichüngsweise 1838, 
ünter die Rheingemeinden St. Margrethen, Au, Schmitter, 
Widnau , Diepoldsau und Oberriet vertheilt worden ist. 
Die Theilung dieses Wuhrfondes und die gänzliche Aus- 
merzung des alten Wuhraufsichtsinstituts der hinterliegenden 
Rheingemeinden , die beide sprechender und schlagender als 
alle alten Wuhrbriee und Syndikatssprüche die Wuhrkon- 
furrenz derselben als geschichtlihe Thatsache vor Augen stell- 
ten, hat in neuerer Zeit nicht wenig zu dem Glauben beige- 
trägen , daß jene Gemeinden für die Erhaltung eines sichern- 
den Ufershußes gegen die Zerstörungen des Nheins nicht 
in höherm Maße in Anspruch genommen werden können, 
als z. CT. Libingen im hintersten Winkel des Hörnliberges 
vom Bezirk Alttoggenburg. 
Dur< Beschluß des Großen Rathes. vom. 7. Juni 1836 
wurden. al.2 ausschiießlihen  Fahrgerech: ten. ar“ dem 
Rhein: und den übrigen St. Gallischen Cewässern, die. bis- 
her. von Gemeinden , Korporationen oder Privaten.ausge- 
übt wurden, als aufgehoben erklärt. In Fölge dieses Be- 
schlusses ging. die Fahrgerechtigfeit am Monstein gegen eine 
Entschädigungssumme von 68,181 Fr.. 34 Cent. aus den 
Händen der. Privaten an den Staat. über. 
Da die Ausstellung von Wührmeistern längs der ganzen 
Rheinlinie nicht genügte und+,;um- überhaupt einen geregel- 
ten"Gang in' die Leitung und Besorgung des Uferbaues"zu 
bringen“, wurde am 6. Ofiober 1837 die Negierungs-Ver-
	        

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