Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

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Die Veriode. des Rheinwuhrwesens von 1831. bis 1848. 
St. & 4 Zecher wyvr-Ffispektorat, - 'esfterrei- 
<Hrsches Wänri-orbau-%9ormal& fe St. Gallischen 
Rheinwuhr *"syektoren *VTearolliund F. W. Hart 
mann. Litho»ranhiruna do*“Wheinwühr- Karten 
für vas St. “Gallis<e uns österreichische Flüßge- 
biet. Gemeinsame Wuhraäugensc<eine. (Die Wuhr- 
verträge m r Lcehtenfein und Graubünden, | Die 
steinernen Wb man>on, Die Rheingefällsver- 
hältn*" >, „* -» “>»trgag- Entwurf mit Oefierxeich 
für Ausführun» des Dnile'schen Vrojekts am 8. Juni 
1840 beseitiat. Flußgeseßgebuna. Wuhrverordnung 
von 1837. > yr wonkurrenz-Artrkel 21. Geset über 
vie Korre*?tion"der Binnengewässer. 7 ;e Rhein- 
wuhr-Ausgäbe» Peftalozzricher“Expertenbericht, 
Staatsverträg mit Liechtenstein. 
Diese Periode begann mit den eingreifendsten Beschlüs- 
sen beider Uferstaaten zu Gunsten eines bessern und ratio- 
nellern Ufershuzes. Fie neue St, Gallische Verfassung 
von 1931 postulirte im Art, 23 eine kunstverständige Leitung 
und Beaufsihtigung des Wasserbaues und Wuhrwesens, 
und es wurde dann in Bollziehung dieser verfassungsmäßi- 
gen Bestimmung ein Wasserbauinspektor =- zuerst in der 
Person des ausgezeichneten Hydrotec<hnifers Ingenieur Lud- 
wig Negrelli*) aufgestellt. 
*) Hr. Negrelli, seither wieder in die Dienste des österreichischen 
Kaisersiaates zurückgetreten , ist gegenwärtig Generalbaudirektor im 
lombardischen Königreich, und wurde wegen seiner großen Verdienste 
um das österreichische Eisenbahnwesen mit dem Prädikat Ritter von 
Mold-Elbe in den Adelsftand der österreichischen Staaten erhoben:
	        

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