Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

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das. verfehmte Geses die Vorwürfe von Eigenthums=,, 
Rechts -- und Verfassungsverlezungymicht verdiene ,- welche 
ihm so s<onungslos vor dem 'Käntoiisüund: der Eidgenossen- 
schaft aemacht werden, so-wolle wa'n Solches nicht der guten 
Sache ; die hier zu vertheidigengesucht wird, sondern ledig- 
lich-der unvollkommenen Vertheidigung derselben anrechnen. 
Dem LT äfässer gegenwärtiger Denkschrist , der -=- vorbei- 
gänglich säles gesagt = auch keine juristische Abhandlung 
schreiben wollte , =1mangeiten alle Akten aus dewmsKommu- 
nalarchiven der Rheingeimeinden, die jezt gegen das/erlässene 
Geses-sich erheben. Aus den in Glarus und. Zürich liegen- 
den Wer»enbergischen und "Sarischen 5670-wiegauss«denzSar- 
ganfischen- Archiven: stunden<ihm nur weniger abschriftliche, 
zum TZeil privatliche , Bruchstüe zu Geböw Gar viele für 
die Abfassung einer vollständigen Rheinwührgeschichte 
unentbehrliche Akten dürften sim. auch. in den-Arc<iven von 
Hohenems „. Feldkirh , Vaduz, überhaupt der linkuferigen 
Rheingemeinden befinden. - Der Unterzeichnete hatte in den 
lezten vier Wochen begreiflich weder Zeit noc< Gelegenheit, 
seine Nachforschungen so weit auszudehnen. So, viel- scheint 
ihm indeyen.doch das aufgefundene Unvollständige und das 
in der TL on“s>"ift fragmentarisch Angeführte entschieden dar- 
zuthun, daß die St. Gallischen Behörden keine Rechts.=.und 
Verfassungsverlezung begehen, wenn sie den hinterliegen- 
den» Rheingemeinden ausnahmsweise in Nothfällen 
eine Wuhrkonkurrenz am Rheine anmuthen. 
Solches nachzuweisen war übrigens nur der unterge or.d-
	        

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