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worden seien, ihnen für. dermalen die Leistung "einer Bei-
hülfe erlassen, „hne de“ halb diese. Gemeinden ver
Verbind: “"-.t für 5,0 Zufunft loszüsägem“
Nach. Feststellung des Rechtsvervältnisses der Wuhr-
konfurrenz in Teziehung auf Grundbesig und hinterliegende
Rheingemeinden wäbrend- dieser Periode können. wir; uns
über das Geschichtliche des- Rheinwuhrwesens um so fürzer
fassen je Einläßliheres darüber bereits in dergedruc>ten
„Aktensaminlung über die Verhältnisse des Rbeins“ enthal-
ten ist. >?
Aushebenswerth erscheint vor Allem 5 daß / obäleich der
Bundesvertrag vom:45; August 1815-den' Art: 23 der Me-
diationsafte niht mehr enthielt, wornach"der Bundesge-
walt ein Oberäufsichtsrec<t über die "Straßen und Flüsse
vorbehalten war , die Tägsazung nicht destoweniger "am
2. August 4817 die Rheinfrage in ihren Kompetenz'= und
Pflichtfreis gezogen und eine Kommission zu Untersuchung
der Rheinverhältnisse aufgestellt hat. Freilich war diesem
Einschreiten eine mit Berheerungen begleitete Rheingröße
vorang“2angen;- wie man sie kaum im Jahre 1762-erlebt
hatte: Boi dem Hochwässer von 4817 wären äußer der Ba-
sc<här-Ebene zwischen Sargans und“ Melspotzugsweise die
«7 Aktensammlung über die Vexhältnisse des. Rheins im Kanton
St.. Gallen. Ersßes * "x St: Gallen, 4" "*7.,:wo. die von Bau-
inspektor Hartmann verfaßte „(Geschichtliche Skizze über das Rhein-
wuhrwe sen seit 1817,“ Seite 5-61, nachgelesen werden kann. Die
Anlegung und Herausgabe dieser Sammlung wurde auf den Antrag
des damaligen Vorstands vom Baudepartement , Herrn Regierungs-
rath Dr. Weder, der das Rheingeschäft, ohne daß er viel Dank
erntete, "mit Energie an die Hand genommen hatte, vom Kleinen
Rathe beschlossen. Jm Oktober 1853 ift bereits. das zweite Heit die-
ser Sammlung erschienen.